Zeichen der Nähe Gottes

Nicht nur Mitglieder unserer Pfarrgemeinde haben die Möglichkeit, in der wunderbaren spirituellen Atmosphäre unserer historischen Stiftskirche Gottesdienste anlässlich einer Taufe oder einer Trauung zu feiern. Bitte informieren Sie sich nachfolgend über die Voraussetzungen dafür und nehmen Sie im Bedarfsfall frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Taufe

Durch die Taufe wird ein Mensch – jung oder alt – in die Gemeinschaft der Getauften, d.h. in die Kirche aufgenommen und gewinnt auf sakramentale Weise Anteil am Sterben und Auferstehen Jesu.

 

In der Regel findet der Taufgottesdienst in der Pfarrkirche statt, zu der Täufling aufgrund seines oder des Wohnsitzes seiner Eltern gehört. Mitunter kann es aber auch Gründe geben, die Taufe in einer anderen Kirche oder Kapelle zu feiern. 

 

Sollten Sie nicht in unserer Pfarrgemeinde, also nicht in Cappenberg oder Langern wohnen, aber dennoch in der Stiftskirche oder in der St. Antonius-Kapelle in Langern eine Taufe feiern wollen, nehmen Sie bitte zunächst mit Ihrem Wohnsitzpfarrer Kontakt auf, führen mit ihm das die Taufe vorbereitende Gespräch und bitten ihn um seine schriftliche Zustimmung. Falls er oder ein anderer Geistlicher bereit ist, den Taufgottesdienst in unserer Kirche oder Kapelle zu feiern, heißen wir ihn mit Ihnen zusammen herzlich willkommen. Sofern die Zustimmung Ihres Wohnortpfarrers vorliegt, fragen Sie bei uns wegen eines Tauf-Termins an.

Falls Sie keinen Geistlichen finden, der bereit ist, hier zu taufen, werden wir mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden. 

 

Handreichungen zur Vorbereitung eines Taufgottesdienstes in unserer Kirche erhalten Sie durch einen Mausklick auf die folgende Schaltfläche: 

Trauung

In unserer Stiftskirche werden Traugottesdienste gefeiert. 

 

Auch ein Brautpaar, das nicht in unserer Pfarrei (Cappenberg und Langern) wohnt, kann in der Stiftskirche getraut werden.Die Vorbereitung (das sogenannte „Brautleute-Gespräch“) und die Durchführung der Trauung liegen in der Regel beim Pfarrer am Wohnort des Brautpaares bzw. eines der Partner und in der Regel wird ein auswärtiges Brautpaar auch diesen Pfarrer oder einen anderen Geistlichen getraut, den das Brautpaar selbst anspricht.

 

Für die Nutzung der Kirche beträgt die Gebühr für ein auswärtiges Brautpaar € 250.

 

Die üblichen Trautermine sind samstags

um 14 Uhr oder um 16 Uhr.

 

 

Handreichungen zur Vorbereitung von Traugottesdiensten sowie zusätzliche Informationen und Formulare zum Download erhalten Sie durch einen Mausklick auf die nachfolgende Schaltfläche: