Nicht nur Mitglieder unserer Pfarrgemeinde haben die Möglichkeit, in der wunderbaren spirituellen Atmosphäre unserer historischen Stiftskirche Gottesdienste anlässlich einer Taufe oder einer Trauung zu feiern. Bitte informieren Sie sich nachfolgend über die Voraussetzungen dafür und nehmen Sie im Bedarfsfall frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Als Sakrament der Eingliederung in eine konkrete Ortsgemeinde hat die Taufe ihren natürlichen Ort in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, zu der der Täufling gehört.
Gelegentlich kann es aber auch gute Gründe geben, das Fest der Taufe in einer anderen Kirche zu feiern. Sollten Sie also nicht unserer Gemeinde angehören, aber dennoch hier eine Taufe feiern wollen, dann nehmen Sie bitte zunächst mit Ihrem Wohnsitzpfarrer Kontakt auf und bitten diesen um seine Zustimmung. Vielleicht ist dieser auch bereit, mit Ihnen die Anmeldung und ein Vorbereitungsgespräch zur Taufe zu führen, oder gar mit Ihnen den Taufgottesdienst in unserer Kirche zu feiern - er wäre uns herzlich willkommen.
Sofern die Anmeldung zur Taufe in Ihrer Wohnsitzgemeinde erfolgt ist und die Zustimmung Ihres Wohnortpfarrers vorliegt, mögen Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen, um einen konkreten Termin für den Taufgottesdienst sowie einen Termin für ein Vorbereitungsgespräch mit dem jeweiligen Taufspender zu vereinbaren.
Handreichungen zur Vorbereitung eines Taufgottesdienstes in unserer Kirche sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie durch einen Mausklick auf die folgende Schaltfläche:
Katholische Traugottesdienste (auch mit Beteiligung eines Geistlichen anderer Konfession) können in unserer Kirche gefeiert werden auch dann, wenn weder Bräutigam noch Braut ihren Wohnsitz in unserer Gemeinde haben.
Voraussetzung hierfür ist aber zum einen die Durchführung und Protokollierung des Ehevorbereitungsgesprächs mit dem jeweils zuständigen Pfarrer am Wohnort des Brautpaares bzw. eines der Partner sowie die Überweisung des Paares zur Trauung in unserer Pfarrkirche.
Grundsätzlich gilt, dass Paare aus anderen Gemeinden zur Trauung in unserer Kirche einen katholischen Geistlichen mitbringen müssen, eine Durchführung des Traugottesdienstes durch einen der hiesigen Geistlichen ist ohne Weiteres nicht möglich.
Trautermine für auswärtige Paare werden grundsätzlich nur an Samstagen vergeben, und zwar entweder um 14:00 Uhr oder um 16:00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Überlegungen.
Handreichungen zur Vorbereitung von Traugottesdiensten sowie zusätzliche Informationen und Formulare zum Download erhalten Sie durch einen Mausklick auf die nachfolgende Schaltfläche: