Katholische Kirchengemeinde

Sankt Johannes Evangelist Cappenberg und Langern

 

 

 

INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT 

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 

vor sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten

 

 

 

 

 

 

 

Herausgeberin:

Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Ev. Cappenberg

Schloss Cappenberg 1, 59379 Selm – Cappenberg

Tel. 02306 / 50511

E-mail: pfarramt@stiftskirche-cappenberg.de

Homepage: www.stiftskirche-cappenberg.de

 

Stand: November 2021

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

1.    Unser Selbstverständnis: Kinder und Jugendliche schützen und begleiten

2.    Die Pfarrgemeinde St. Johannes Evangelist Cappenberg

       2.1   Zur Kinder- und Jugendarbeit in der Pfarrgemeinde

2.2   Zur Situations- und zur Risikoanalyse

2.3   Zur Überprüfung der persönlichen Eignung der haupt-, ne-ben und ehrenamtlich Mitarbeitenden

              2.3.1       Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2.3.2       Das erweitertes Führungszeugnis

              2.3.3       Die Selbstauskunftserklärung

3.    Unser Verhaltenskodex

4.    Unser Qualitätsmanagement

4.1   Die nachhaltige Sicherung der Ergebnisqualität der Pastoral 

4.2   Das Beschwerdemanagement

4.3   Die Aus- und Fortbildung

4.4   Die Maßnahmen einer Primärprävention zur gezielten Stär­kung von Kindern und Jugendlichen

5.    Das ISK für die Kindertageseinrichtung

5.1   Zur Kindertageseinrichtung

5.2   Die aus dem Leitbild resultierende Zielsetzung für das ISK der Einrichtung

5.3   Die Risikoanalyse für die Kindertageeinrichtung

5.4   Die Formulierung eines Soll-Zustandes in der Kindertages­einrichtung

5.5   Das Beschwerdemanagement als Teil unseres Qualitätsma­nagements

6.    Der Anhang


 

1.    UNSER  SELBSTVERSTÄNDNIS:  KINDER  UND  JU­GENDLICHE SCHÜTZEN  UND  BE­GLEI­TEN

 

In unserer katholischen Pfarrgemeinde wollen wir Kindern und Ju­gendlichenim ganzheitlichen Sinn Gutes tun. Daher nehmen wir un­sere Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder, und Jugendli­chen ernst und treten entschieden für sie ein. Dem Pfarreirat von Cap­penberg und Langern ist es ein besonderes Anliegen zu betonen, dass in unserer Pfarrei ebenso die schutzbedürftigen Erwachsenen in un­serer Verantwortung miteingeschlossen sind.

Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, legt der Kirchenvor­stand der Pfarrgemeinde St. Johannes Ev. Cappenberg und Langern deshalb ein Institutionelles Schutz­konzept (= ISK) vor, das allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbei­tenden – bei der prakti­schen Arbeit und bei der Re­flexion über die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie der schutzbedürftigen Personen – ein hilfreicher und sinnvoller Leitfaden sein soll zur Prävention vor grenzverletzen­dem Verhalten, vor sexu­alisierter Gewalt und vor Macht­missbrauch ge­genüber Kin­dern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwach­se­nen im Bereich unse­rer Pfarrge­meinde. 

Als Pfarrgemeinde hier auf Cappenberg und in Langern wollen wir Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene konkret und bestmöglichst vor körper­licher, seelischer oder sexueller Gewalt schützen. Denn es gilt der absolute Grund­satz, dass grenzverletzende Übergriffe, Gewalt und se­xueller Missbrauch in kei­ner Form inner­halb der Pfarrgemeinde und unserer Kindertageseinrichtung toleriert wer­den.

Zur Verhinderung von jeglicher Gewalt – sei es körperlicher, seeli­scher und insbesondere sexueller Gewalt – gibt es keine Patentrezepte oder Garantien. Im Bistum Münster und in unserer Pfarrgemeinde existieren jedoch zahlreiche Maßnahmen, um junge Menschen und schutzbedürftige Erwachsene, die den Mitarbeitenden in der Pfarrge­meinde oder der Kindertageseinrichtung anvertraut sind, zu schützen, auch wenn es sich um Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen handelt.

Die Verantwortung für eine gelingende Prävention vor grenzver­letzenden Übergriffen und Gewalt jeg­li­cher Art liegt jedoch nicht ausschließlich bei den Mitarbeitenden im Bistum Münster und in un­serer Pfarrgemeinde, sondern bei allen Er­wachsenen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen – in und au­ßerhalb der Kirche mit all ihren Einrichtungen – haben. Deshalb bit­ten wir alle Erwachsenen bei Ver­dachtsfällen nicht wegzuschauen, sondern sensibel alles wahrzuneh­men und den verantwortlichen Per­sonen mit­zuteilen, um den Mitar­beitenden in der Kirche und in der Pfarrge­meinde zu ermöglichen, über auffällige Vorgänge kritisch zu reflek­tieren und gegebenenfalls entschieden zu handeln. Denn jede Gewalt­anwendung gegenüber Kindern und Jugendlichen in der Kir­che und in der Pfarrgemeinde hat disziplinari­sche und unter Umstän­den auch strafrechtliche Konse­quenzen.

Diesem Institutionellen Schutzkonzept (= ISK) der Pfarrgemeinde St. Johannes Ev. Cappenberg und Langern liegen zugrunde erstens die „Rahmenord­nung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deut­schen Bischofskonferenz“ in der Fassung vom 18. November 2019, zweitens die Präventionsordnung für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster vom 1. Mai 2014, sowie drit­tens die Aus­führungsbestimmungen zur Präventionsordnung für den NRW-Teil des Bistums Münster.

Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aller Altersstufen ist uns als Pfarrge­meinde ein großes Anliegen der kon­kreten Pastoral vor Ort. Es bereitet uns viel Freude, den Kindern und den Ju­gendlichen kirchliche Räume zu eröffnen, in denen sie nicht nur geschützt sind, sondern in denen ihre Bedürfnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten von den haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitar­bei­tenden aufmerksam gesehen, gefördert und begleitet werden, 

Dies beinhaltet, dass wir das absolute Recht aller Kinder und Ju­gendlichen auf Respekt und Achtung nicht ausschließlich negativ als ein Ab­wehrecht gegen die körperliche, seelische und sexuelle In­tegrität der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen betrachten, sondern auch positiv

Es ist die Aufforderung an alle Mitarbeitenden in der Pfarrgemeinde die Voraussetzungen dafür zu schaffen und mit­zuhel­fen, dass diese Kinder und Jugendlichen zukünftig als erwach­sene Menschen das für sie bestmögliche Leben in freier und selbstbe­stimmter Weise führen kön­nen und sie für ihr Leben ihre persönliche Bestimmung entspre­chend dem Plan Gottes entdecken und frei wäh­len können.

 

2.    DIE  PFARRGEMEINDE  ST. JOHANNES  EVANGE­LIST  CAPPENBERG

Als katholische Pfarrgemeinde wissen wir uns einer „Kultur der Achtsamkeit“gerade gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verpflichtet. Wir wollen Kinder und Jugendliche aus Cappenberg und Langern schützen und begleiten. Dies gilt bei der Feier der Liturgie unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie in allen Tätigkeitsbereichen der Seelsorge, der Diakonie und der Freizeitgestaltung mit Kindern und Jugendlichen. 

Das Bistum Münster verlangt, das jede Pfarrgemeinde mindestens eine geeignete Person benennt, die aus der Perspektive der Pfarrei die präventionspraktischen Bemühungen befördert und die nachhaltige Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes unterstützt. Diese sogenannte „Präventionsfachkraft“ kann eine haupt- oder ehrenamt­liche mitarbeitende Person sein, die eine pädagogische, psychologi­sche oder beraterische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation abge­schlossen hat. Die Präventionsfachkraft übernimmt dabei fol­gende Aufgaben:

°      Sie fordert die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den kinder- und jugendnahen Arbeits­bereichen der Pfarrei auf, ein erweiter­tes Führungszeugnis der Pfarrei vorzulegen. Sie nimmt Ein­sicht und dokumentiert das Datum der Ausstellung und das Da­tum der Einsichtnahme und den Vermerk: „kein Ein­trag“. 

°      Sie ist Ansprechpartnerin für Mitarbeitende sowie ehrenamt-lich Tätige bei allen Fragen rund um das Thema Prävention für Kin­der und Jugendlicher vor grenzverletzenden Verhalten und vor sexuali­sierter Gewalt.

°      Sie kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätige darüber informieren.

°      Sie unterstützt die Pfarrgemeinde bzw. die Kindertageseinrich­tung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Institutio­nellen Schutz­konzeptes.

°      Sie bemüht sich, die Anliegen der Prävention in den Gre­mien der Pfarrgemeinde und der Kindertageseinrichtung einzubrin­gen.

°      Sie berät die Pfarrgemeinde bzw. die Kindertageseinrich­tung bei Pla­nung, Organisation und Durchführung von Präven­tionsmaß-nah­men für Kinder, Jugendliche sowie für schutz- o­der hilfebe­dürftige Erwachsene und sorgt mit dafür, dass quali­fizierte Per­sonen zum Einsatz kommen.

°      Sie ist auf Cappenberg und Langern Kontaktper­son für die Prä­ventionsbeauftragten des Bistums Münster und gibt konkrete Wünsche für Fortbil­dungen an das Bistum weiter.

Als wichtige Ansprechpartnerin und als unsere Präventionsfach­kraft in der Pfarrgemeinde hat der Kirchenvorstand für den Bereich der Pfarr­ge­meindeFrau Beate Spitzer-Drees und für den Be­reich der Kinderta­geseinrichtung die Erzieherin, Frau Romona Monski, dem Bistum Münster gegenüber benannt. Und in der Kindertagesein-richtung besitzt zusätzlich die Erzieherin, Frau Melanie Willfroth, die Fachkraftfortbildung zur Kinderschutz­frau.

Der Kirchenvorstand hat weiterhin als einen freiwilligen Ausschuss gemäß Artikel 2 §3 der Geschäftsanweisung für die Kirchenvorstände einen Präventionsausschuss eingerichtet, um konkrete Beschwerden und Verdachtsfälle anzuhören. Diesem Präventionsausschuss ge­hö­ren an: Ein Mitglied des Kirchenvorstandes, ein Mitglied des Pfarrei­rates, die beiden Präventionsfachkräfte, die Leiterin der Kindertages­einrichtung, ein Mitglied der Mitarbeiterver­tre­tung, ein Mit­glied des Elternbeirates der Kindertageseinrichtung, eine von den Messdie­nern und Messdienerinnen gewählte volljährige Person, die ihre Inter­essen wahrnimmt. Der leitende Pfarrer darf nicht Mit­glied des Präventions­ausschusses sein. Dem Präventions­ausschuss steht es frei, weitere fachkundige Personen in den Aus­schuss aufzunehmen.

Der Präventionsausschuss übernimmt die Aufgabe das ISK re­gelmä­ßig auf seine Wirksamkeit und Akzeptanz zu überprüfen und dem Kirchenvor­stand ggf. Änderungen oder Ergänzungen vorzu­schlagen. Er trifft sich mindestens zwei­mal im Jahr.

 

2.1  ZUR  KINDER-  UND  JUGENDARBEIT  IN  DER  PFARR­GEMEINDE

Zurzeit – Mitte Dezember 2021 – gibt es in unserer Pfarrgemeinde zwar keinen Kinder- oder Jugendchor. Auch gibt es – bedingt durch die Corona-Pandemie – weder Kinder-, Familien- oder Jugendgottes­dienste noch eine Kinderkirche während des normalen Sonntagsgot­tesdienstes. Sommer- oder Winterfreizeiten mit Kindern und Jugend­lichen sind derzeit nicht geplant. Auch gibt es derzeit keine Aktivitä­ten der Messdienerin­nen und Messdiener, der Familienkreise und Krabbelgruppen sowie der Kolping-Spielschar. Dennoch wollen wir bei der Situations- und Risikoanalyse keinen dieser Bereiche grund­sätzlich aus­klammern.

 

2.2  ZUR  SITUATIONS-  UND  ZUR  RISIKOANALYSE

Die Ausgangsfrage zur Situationsanalyse lautet: In welchen Berei­chen des konkreten Gemeindelebens auf Cappenberg und in Langern ist möglicherweise mit Kindern und Jugendlichen zu rechnen und auf welche Weise sind sie in die Liturgie, in die Pastoral oder in sonstigen Tätigkeiten der Pfarrgemeinde eingebunden?

Erstens: Der Besuch von Gottesdiensten durch Kinder und Jugendli­che ohne oder mit einer beson­deren liturgischen Aufgabe (Messdie­nerin, Lektorin, Kommunion­helferin, Sängerin in einem Kinder- oder Jugendchor etc.)

Zweitens: Die Vorbereitungszeit auf die Erstkommunion oder auf das Sakrament der Firmung.

Drittens: Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen in pfarrlichen Gruppen (Familienkreise, Mutter-Kind- bzw. Krabbelgruppen, Kin­derchor, Jugendchor, Messdienerinnen, oder kirchli­chen Vereinen wie der Kolping-Jungschar).

Viertens: Sämtliche pastorale Aktivitäten und Freizeitaktivitäten (z.B. eine Winter- oder eine Sommerfreizeit) für bestimmte Kinder oder Jugendgruppen in der Pfarrgemeinde.

Fünftens: Alle externen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die in der Stiftskirche, im Pfarrhaus oder im Pfarrheim stattfinden.

Sechstens: Der Besuch der Kindestageseinrichtung unserer Pfarrge­meinde. Unter dem nachfolgenden Punkt 5 wird für diesen Kinder­garten ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept vorgelegt.

Als Pfarrei wissen wir, dass auch kirchliche Einrichtungen, in de­nen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, Orte sind, an denen sexu­ali­sierte Gewalt stattfinden kann. Und: 

Gelungene Schutzvereinbarungen sind dadurch gekennzeich­net, dass sie – auf Fachwissen rund um Strategien von Miss­brauchs-Tätern*innen basieren.“ (So S. Hott­wald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 94). 

Wenn wir als Pfarrei die Innenperspektive von potentiellen Tä­tern und Täterinnen wirklich ernst nehmen, dann müssen aufgrund einer Risiko­analyse konkrete Schutzmaßnahmen setzen. So ist es uns wich­tig fest­zuhalten, dass wir als Pfarrgemeinde im Interesse der uns an­vertrau­ten Kinder und Ju­gendlichen mit dem vorliegenden In­stitutio­nellen Schutzkonzept be­sondere Schutz­maßnahmen treffen müs­sen:

°      wenn aufgrund der pastoralen, liturgischen oder betreuerischen Tätig­keit ein Macht- und Hierarchieverhältnis zu den Kin­dern, Ju­gendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen vor­liegt – und möglicherweise ein zugleich be­sonderes Vertrau­ens- oder Abhängigkeitsverhältnis da ist;

°      wenn ein dauerhafter Kontakt zu Kindern und Jugendlichen –z.B. während einer Freizeit oder durch regelmäßigen Gottes­dienstbe­such oder pfarrliche Veranstaltungen – den Aufbau ei­nes beson­deren Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnisses gegenüber bestimm­ten Personen begüns­tigt;

°      wenn z.B. aufgrund einer gemeinsamen Übernachtung von einer er­höhten Intensität des Kontaktes der ehrenamtlich Mitarbei­tenden zu Kindern und Jugendli­chen ausgegangen werden muss;

°      wenn aufgrund einer gemeinsamen Übernachtung mit Kin­dern und Jugendlichen gegenüber einer Person – mit leitender Funk­tion bei einer Macht- und Hierarchiestruktur – unter Um­ständen ein besonderesAbhängig­keitsverhältnis entsteht;

°      wenn Kinder und Jugendliche unter Umständen die Erfahrung in der Pfarrei ma­chen, dass Äußerungen der Unzufriedenheit o­der Beschwerden ignoriert, abgewertet oder bagatellisiert werden oder erfahren, dass Erwachsene böse reagieren und dem Kind oder Jugendlichen negative Konsequenzen an­drohen.

Von einem geringeren Risiko für ein grenzverletzendes Verhalten und für sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen ge­hen wir als Pfarrei aus:

°      wenn die Art, die kurze Dauer und die schwache Intensität des Verhält­nisses zu den Kindern und Jugendlichen kein beson­deres Vertrau­ens- oderAbhängigkeitsverhältnis gegenüber den ehrenamtli­chen Mitarbeitenden und keine besonderen Macht- und Hierar­chiestruktur er­war­ten lassen;

°      wenn die Begegnungen mit den Kindern und Jugendli­chen im öf­fentlichen Raum stattfinden mit wechselnden Teilneh­me­rin­nen und Teilnehmern;

°      wenn eine reine Vorstands-, Verwaltungs- oder organisatori­sche Tätigkeit ohne Gruppenarbeit oder dauerhaften Kon­takt mit Kindern und Jugendlichen vorliegt.

Wir wollen durch die gezielte Schaffung von einerseits präventions­fördernden Strukturen (= Zuständereform) und andererseits einer präventionsfördernden Haltung aller Mitarbeitenden (= Gesin­nungsreform) in unserer Pfarrgemeinde sicherstellen, dass 

°      erstens das Risiko, zu einem Tatort grenzverletzenden Verhal­tens oder sexualisierter Gewalt an Kin­dern und Jugendlichen – sowie ebenso an schutz- und hilfe­be­dürftige Erwachsene – hier auf Cappenberg oder in Langern zu wer­den, minimiert wird, 

°      und zweitens, dass Kinder und Jugendliche – sowie ebenso schutz- und hilfebedürftige Erwachsene –, die dennoch von grenzverletzenden Verhaltens oder se­xualisierter Gewalt betrof­fen sind, in unserer Pfarrgemeinde und unserer Kindertagesein­richtung eine angemessene und qualifizierte Hilfe finden kön­nen.

So gehören zu der Zuständereform, die wir in unserer Pfarrge­meinde mit diesem ISK durchführen erstens die grundsätzliche An­forderung eines erweiterten Führungszeugnis und zweitens eine Selbstaus­kunftserklärungvon bestimmten Mitarbeitenden. Deshalb ist diese Strukturreform nicht Ausdruck eines grundsätzlichen Miss­trauens ge­genüber den in der Pfarrei mit ganzem Herzen engagierten Menschen, sondern dient der eigenen Sicherheit, nicht in Verdacht zu ge­raten, zu grenzüberschreitenden Verhalten oder sexualisierter Ge-walt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu neigen. Drittens wird mit diesem ISK ein Beschwerdemanagement in unsrer Pfarrei etab­liert, denn zu den 

institutionellen Risikofaktoren gehört beispiels­weise auch die Missachtung des kindlichen Rechts auf Beteiligung und Be­schwerde, also mangelnde Mitbestimmungsrechte und feh­lende oder ungeeignete Verfahren der Beschwerde.“ (S. Hott­wald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 104). 

Zu der Gesinnungsreform gehört, dass wir uns wünschen, dass alle haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Pfarrei tätigen Menschen sich den von der Pfarrei erstellten Verhaltenskodex zu eigen machen, ihn verinner­lichen und als ein äußeres Zei­chen ihrer inneren Überzeu­gung unterschreiben können. 

2.3   ZUR  ÜBERPRÜFUNG DER PERSÖNLICHEN  EIG­NUNG   DER   HAUPT-  UND  EHRENAMTLICH   MIT-ARBEI­TEN­DEN

Als Pfarrgemeinde auf Cappenberg und in Lagern tragen wir Sorge, dass auch in der Kinder- und Jugendarbeit nur Personen tätig werden, wel­che sowohl die erforderliche Sachorientierung (= Sachkompe­tenz) als auch eine gewünschte Menschen- bzw. Personenorientie­rung (=  soziale Kompetenz bzw. Sozialkompetenz) mitbringen. Dies wird bei der Auswahl, der Anstellung und der Begleitung von haupt- und ehren­amtlichen Mitarbeitenden überprüft und stellt einen wichti­gen Be­standteil der Leitungsaufgaben in der Pfarrgemeinde dar. Der Pfarr­verwalter wird diesbezüglich vor der Ernennung von der Prä­monstratenserabtei Hamborn und dem Bistum Münster auf seine Eig­nung geprüft. 

Alle mit Vertrag Beschäftigten der Pfarrgemeinde werden von der Kirchenverwaltung geprüft: In jedem Bewerbungs- oder Vorstel­lungsgespräch wird die Sensibilität der Pfarrei für Fragen von sexu­eller Gewalt und Prävention betont und das Einfühlungsvermögen der Bewerberin und des Bewerbers durch gezielte Fragen in Bezug auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im jeweiligen Arbeitsfeld überprüft. Ein Arbeitsvertrag kann gültig erst nach Vorlage eines er­weiterten Führungszeugnisses und der Selbstauskunftserklärung ge­schlossen werden.

Alle mit Vertrag Beschäftigten erhalten von der Kirchenverwaltung die aktuelle Fassung der Rah­menordnung der Deutschen Bischofkon­ferenz, die aktuelle Präven­tionsordnung für den nordrhein-westfäli­schen Teil des Bistums Münsters sowie die Aus­führungsbestimmun­gen zur Präventionsord­nung ausgehändigt.

Als verpflichtend wird von dem Kirchenvorstand für sämtliche mit Vertrag Beschäftigten verlangt:

°      die Teilnahme an einer Präventionsschulung – dem Umfang ent­sprechend der jeweiligen Aufgabe – sowie die regelmäßige Fort­bildung;

°      die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Un­terzeichnung der Selbstauskunftserklärung.

Von allen ehrenamtlich Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer Tä-tig­keit mit Kindern und Jugendliche in Berührung kommen, wird von dem Kirchenvorstand ver­pflichtend verlangt:

°      die Teilnahme an einer Präventionsschulung in der Pfarrge­mein-de durch eine befähige Schulungskraft oder die Teilnahme an ei­ner Präventionsschulung durch Angebote im Bistum Müns­ter;

°      die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch dieje­nigen ehren­amtlich Mitarbeitenden, die in der Pfarrei regel­mä­ßig Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben oder mit Kin­dern und Jugendlichen eine Übernachtung planen und durch-führen;

°      sowie den Verhaltens­kodexes der Pfarrei zu unterschreiben.

 

2.3.1       UNSERE MITARBEITERINNEN UND MITARBEI­TER

Für die Pfarrgemeinde Cappenberg sind – ohne Berücksichtigung der Kindertageseinrichtung – derzeit mit Vertrag beschäf­tigt:

°      ein Pfarrverwalter, der von der Prämonstratenserabtei Hamborn dem Bischof von Münster für die Pfarrseelsorge auf Cappenberg und in Langern präsentiert wird;

°      zurzeit zwei Personen als Küsterin bzw. als Küster; 

°      eine Organistin;

°      eine Pfarrsekretärin;

°      und verschiedene Reinigungskräfte für die Stiftskirche, für das Pfarr­heim und für das Pfarrhaus.

Hinzukommen verschiedene ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbei­terinnen in den Anliegen der Pastoral und in der Liturgie und der Frei­zeitgestaltung für Kinder und Jugendliche:

°      bei der Vorbereitung auf die Erstkommunion (= Tischmütter und Tischväter);

°      bei der Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung (= ehren­amtliche Katecheten);

°      im Bereich der Liturgie als priesterliche Seelsorgeaushilfe – und in Zukunft eventuell auch als Wortgottesdienstleiter und Wort­gottes-dienstleiterin –, als ehrenamtlich tätiger Diakon, als Kom­muni­onhelferin­ und -helfer sowie als Lektorin und Lektor;

°      als Betreuer und Betreuerinnen für die Messdienerinnen und Messdiener;

°      als Betreuer und Betreuerin bzw. als Begleiter und Begleiterin oder als Helfer und Helferin­ bei Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie von Kin­der- und Jugendfrei­zeiten;

°      als Leiter oder Leiterinnen von Familienkreisen und gegebenen­falls von Mutter-Kind-Gruppen bzw. von Krabbelgruppen;

°      als Katechet oder Katechetin in einem parallelen Wortgottes­dienst zur Eucharistiefeier am Sonntag;

°      als Heferinnen und Helfer bei pfarrlichen Veranstal­tungen und Festen oder als Reinigungskräfte für pfarrliche Räum vor und nach Veranstaltungen;

°      und schließlich als Mitglied des Pfarrei­rates, des Kirchenvor­standes und der verschiedenen Ausschüsse, die dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand zuarbeiten und un­ter­stützen.

 

2.3.2       DAS  ERWEITERTES  FÜHRUNGSZEUGNIS

Mit dem Instru­ment, dass die Pfarrgemeinde von bestimmten in der Pfarrei dauerhaft engagierten Personen ein erweitertes Führungszeug­nis (= eFZ) verlangt, soll verhindert werden, dass ver­urteilte Tä­terin­nen oder Täter – z.B. durch einen Stellenwechsel – einen neuen Zu­gang zu Kin­dern und Ju­gendlichen finden. So werden Mitarbeitende in kinder- und jugendnahen Arbeitsbe­reichen bei Beginn ihrer Tätig­keit – und dann alle fünf Jahre auf­gefordert, ein erweitertes Führungs­zeugnis vorzulegen. Die anfallen­den kommunalen Kosten für die Er­teilung bei einer beruflichen Tä­tigkeit übernimmt die Pfarrge­meinde. Alle Mitar­beitenden, die mit Vertrag für die Kirchenge­meinde ar­bei­ten, wer­den regelmäßig von der Zentralrendantur aufge­fordert, dort ein erwei­tertes Führungszeug­nis vorzulegen. So ist ein erweitertes Führungs­zeugnis z.B. erforder­lich für:

°      hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger;

°      haupt-, neben- und ehrenamtliche Küster und Küsterinnen;

°      haupt-, neben- und ehrenamtliche Pfarrsekretärinnen;

°      haupt-, neben- und ehrenamtliche Chorleiter, Chorleiterinnen, Organisten und Organis­tinnen;

°      ehrenamtliche Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter von Mess­dienerinnen sowie von Kinder- und Jugendgruppen;

°      ehrenamtliche Katecheten sowie Tischmütter und Tischväter bei Veranstaltungen mit Übernachtung;

°      alle Reinigungskräfte von Ge­bäu­den und Pflegerinnen von Au­ßenanlagen, die mit Vertrag für die Pfarrei arbeiten;

°      und alle vertraglichen Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter der Kin­der­tageseinrichtung.

 

2.3.3       DIE  SELBSTAUSKUNFTSERKLÄRUNG

Die hauptamtlich Mitarbeitenden in der Pfarrei werden erstmalig bei Dienstantritt aufgefordert, eine sogenannte ‚Selbstauskunftserklä­rung‘ abzugeben. Dieser Erklärung wird in der Regel von der Zen­t­ralrendantur aufbewahrt und ver­waltet.

In dieser Erklärung versichert die haupt­amtlich in der Pfarrei mitar­beitende Person, dass sie nicht wegen ei­ner Straftat im Zusam­men­hang mit sexualisierter Gewalt rechtskräf­tig verurteilt worden ist und auch niemals ein Ermittlungsverfahren gegen ihre Person ein­geleitet worden ist. Für den Fall der Einleitung eines Ermittlungsver­fahrens verpflichtet sich die in der Pfarrei mitar­beitende Person, dies unver-züglich der Präventionsfachkraft und dem Pfarrverwalter oder di­rekt dem Bistum Münster mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für  

°      hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger;

°      haupt- und nebenamtliche Chorleiter, Chorleiterinnen, Organis­ten und Organistinnen;

°      haupt- und nebenamtliche Küster und Küsterinnen;

°      haupt- und nebenamtliche Pfarrsekretärinnen;

°      und pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kin­derta­geseinrichtung

 

3.    UNSER VERHALTENSKODEX

Dieser Verhaltenskodex, den der Kirchenvorstand mit diesem ISK der Pfarrgemeinde von Cappenberg und Langern der Öffentlichkeit vorstellt, ist Teil der Gesinnungsreform, die alle Mitarbeitenden in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mitvollziehen sollen. Es geht um die richtige innere Haltunggegenüber Kindern und Jugend­lichen und das korrekte Verhalten im Um­gang mit Kindern, Ju­gend­lichen und schutzbedürftigen Erwachsenen.

Der Verhaltenskodex soll mithelfen, die von uns ge­wünschte und ver­langte Kultur der Achtsamkeit in der Pfarrge­meinde fest zu etablie­ren und einen sensiblen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und be­sonders schutzbedürftigen Personen zu fördern.

Der folgende Verhaltenskodex für die innere Haltung und das kor­rekte Verhalten aller Mitarbeitenden soll weder ein zwanghaftes Kor­sett sein, das Beziehungsarbeit unmöglich macht, noch Bestimmun­gen enthalten, die nur auf dem Papier stehen und die niemand kon­trolliert. Er möchte vor allem ein sinnvolles Verhältnis von Nähe und Distanz zu Kindern, Jugendlichen und besonderes schutzbedürftigen Personen ermöglichen. Er soll ein deutliches Bekenntnis aller in der Pfarrei Mitarbeitenden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Achtung von Kinderrechten sein.

Solange noch kein Leitbild für unsere Pfarrgemeinde auf Cappenberg und in Langern entwickelt und vorgelegt worden ist, soll dieser Ver­haltenskodex an seine Stelle treten. 

Da der Kirchenvorstand von St. Johannes Ev. Cappenberg und Lan-gern zusammen mit allen Mitarbeitenden in unserer Pfarrge­meinde – gemäß der Lehre der Katholischen Kirche – die Rechte von Kindern und Jugendlichen schützt und fördert, verpflichten sich alle Mitarbei­tenden – im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Kindern und Jugend­lichen –zu nachfolgendem Verhaltenskodex.

Präambel

Alle in der Pfarrei mitarbeitenden Personen sprechen sich für die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen aus. Kinder und Jugendliche haben universal und uneingeschränkt das Recht:

°      angehört zu werden. Ihre Gedanken und Meinungen sind einer sorgfältigen Überprüfung würdig;

°      ermutigt und unterstützt zu werden, bei Entscheidungsfindungen in eigener Sache aktiv teilzunehmen;

°      auf Wohlbefinden sowie auf fördernde und schützende Entwick­lung, damit sie ihre eigenen Fähigkeiten erkennen können;

°      als Akteure ihrer eigenen Entwicklung betrachtet zu werden; da­bei ist ihrer Gesundheit und Sicherheit, ihrem Wohlbefinden so­wie ihrem Interesse ganz besondere Bedeutung beizumessen;

°      im Kontext ihrer eigenen Kultur, Religion und ethnischer Her­kunft respektiert und verstanden zu werden. 

Diese Kinderrechte sind – ebenso wie alle folgenden Haltungen ge­genüber Kindern und Jugendlichen – analog auch auf schutzbedürf­tige Erwachsene anzuwenden. Alle mitarbeitenden Personen in unse­rer Pfarrei erklären ihre Zustim­mung zu folgenden Selbstverpflich­tungen:

I.     In Bezug auf die Sprache und die Wortwahl bei Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen:

°      eine Kultur der Offenheit zu fördern, in der die Fragen von Kin­dern und Probleme geäußert und diskutiert werden dürfen; 

°      ihre Gedanken und Überlegungen gelten zu lassen und ihre Aus­sagen ernst zu nehmen;

°      mit ihnen darüber zu sprechen, wie Menschen sich ihnen gegen­über verhalten;

°      Kinder und Jugendliche nicht mit Worten zu beschämen, zu de­mütigen, herabzuset­zen oder zu entwürdigen;

°      keine physisch oder sexuell provozierende Gebärden oder Spra­che gegenüber Kindern und Jugendlichen zu gebrauchen;

°      Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihres Alters den Unterschied zwischen akzeptablen und inakzeptablen Ver­haltensweisen zu erklären.

II.   In Bezug auf eine adäquate Gestaltung von Nähe und Di-stanz zu Kindern und Jugendlichen

°      den Kindern und Jugendlichen mit Respekt zu begegnen und sie als selbständige Personen anzuerkennen;

°      sie als schutzwürdige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen und Rechten wahrzunehmen; 

°      sich zu bemühen, ihre Persönlichkeiten richtig zu erfassen;

°      mit ihnen kooperativ und respektvoll zu arbeiten und als Basis gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung walten zu lassen;

°      mit ihnen so zu arbeiten, dass dabei ihre Fähigkeiten und Talente gefördert werden und ihre Leistungsfähigkeit entwickelt wird;

°      sich nicht übertrieben lange mit einem Kind oder einem Jugend­lichen allein zu beschäftigen und sie damit von den anderen ab­zugren­zen;

°      Kinder und Jugendliche nicht allein zu sich nach Hause einzula­den;

°      mit einem Kind oder Jugendlichen nicht allein zu übernachten;

°      sicherzustellen, dass auf jeden Fall bei allen seelsorgerischen oder sonstigen Gesprächen mit Kindern oder Jugendlichen – vor allem aber bei der Beichte oder Beichtgesprächen – die nötige physische Dis­tanz gewahrt bleibt; 

III. In Bezug auf die Angemessenheit von Körperkontakten zu Kindern und Jugendlichen

°      Die individuellen Grenzen des Gegenübers werden geachtet;

°      sich zu bemühen, Gefahren, die zu grenzverletzenden Verhalten oder zu Gewalthandlungen Dritter gegenüber Kindern oder Ju­gendlichen führen können, rechtzeitig zu erkennen;

°      Hilfestellungen – z.B. beim Ankleiden von Messdiener und­Messdienerinnen – erfolgen nur mit Einverständnis des Kindes.

IV.  Zur Beachtung der Intimsphäre von Kindern und Jugendli­chen

°      vor dem Betreten eines privaten Raums von einem Kind oder von einem Jugendlichen, bitte an der Tür anklopfen;

°      bei Übernachtungsveranstaltungen die räumliche Trennung von Jungen und Mädchen beachten;

°      Für getrennte sanitäre Anlagen für Jungen und für Mädchen sor­gen;

°      keine physisch oder sexuell provozierenden Handlungen zu täti­gen;

°      sich falschem und unangemessenem Verhalten Dritter gegen­über Kindern und Jugendlichen zu widersetzen;

°      keine missbräuchlichen Handlungen an Kindern oder Jugendli­chen zuzulassen, zu organisieren oder zu fördern.

V.   Zur Zulässigkeit von Geschenken an Kinder und Jugendli­che

°      keine persönlichen Geschenke an ein einzelnes Kind oder an ei­nen ein­zelnen Jugendlichen zu machen;

°      Kinder oder Jugendliche nicht zu diskriminieren, indem ausge­wählten Kindern und Jugendlichen mittels Geschenken, Zuwen­dungen oder Geld eine bevor­zugte Behandlung gewährt wird;

°      ausschließlich nach Absprache und im Namen des gesamten be­troffenen Teams ein Geschenk an ein Kind oder an einen Jugend­lichen aus besonderen Anlass zu überreichen. 

 

VI. Zum Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

°      Fotos werden nur mit Einverständnis der Kinder und Jugendli­chen und ihrer Sorgeberechtigten veröffentlicht;

°      bei Medien wird auf das FSK geachtet. Bei der Auswahl von Medien werden gewaltverherrlichende und sexualisierte Inhalte vermieden. 

°      keine Fotos oder Videos oder Ähnliches anschauen, die das Kind oder den Jugendlichen in seiner Würde verletzen. Porno­grafi­sches Material wird nicht gezeigt;

°      sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche bei fotografischen Aufnahmen – auch Videos etc. – korrekt gekleidet sind und dass sexuell suggestive Posen vermieden werden;

°      keine Fotos oder Videos oder Ähnliches von den Kindern und Jugendlichen her­stellen, die das Kind oder den Jugendlichen in seiner Würde ver­letzen.

VII. Verhaltensregeln zur allgemeine Vermeidung von Risikosi­tuationen

Abschließend sind zur allgemeinen Vermeidung von Risikosi­tu­ati­o­nen und zur Absicherung der mitarbeitenden Perso­nen fol­gende Grund­sätze bei Arbeit mit Kindern und Jugendli­chen in der Pfarrge­meinde von allen Mitarbeitern und Mitarbei­terinnen zu beachten: 

°      dafür zu sorgen, dass sich – wenn immer möglich – andere Er­wachsene in der Sichtweite von Kindern und Jugendlichen auf­halten;

°      dafür zu sorgen, dass bei einem Beichtgespräch des Priesters mit dem Kind oder dem Jugendlichen andere Erwachsene zwar nicht in Hörweite aber in Sichtweite sind;

°      dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche nicht in Situatio­nen geraten, bei denen sie allein mit einer erwachsenen Person sind – z.B. in einem Auto, in einem Büro oder in einer sonstigen Räumlichkeit – so dass die jeweiligen Vorgänge nicht von Drit­ten beobachtbar sind; 

°      dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche bei Ausgängen, Fahrten und Freizeitaktivitäten mit einem Erwachsenem stets von einer zweiten Person begleiten werden;

°      dafür zu sorgen, dass kein Kind oder Jugendlicher sich bei ge­schlossener Tür allein mit einem Erwachsenen in einem Zimmer aufhält;

°      dafür zu sorgen, dass der bevorzugte Treffpunkt von Messdiene­rinnen und Messdienern, von Kommunionkindern oder von Firmlingen bei ihren jeweiligen Gruppenstunden das Pfarrheim oder die Stiftskirche ist. 

Erstunterzeichnende dieses Verhaltenskodexes sind die Mitglieder des Kirchenvorstandes und des Pfarreirates und aller mit Vertrag be­schäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Pfarrgemeinde.

 

4.    UNSER  QUALITÄTSMANAGEMENT

Zum zentralen Wissensbestand im betriebswirtschaftlichen Qualitäts­management (= QM) gehört die Unterscheidung von Strukturquali­tätProzessqualität und Ergebnisqualität. Bisher wurde in der Pfarrei St. Johannes Ev. kein systematisches QM betrieben. Mit dem gegen­ständlichen ISK möchten wir die Implementierung des QM in die äu­ßere Struktur der Pfarrei, in die liturgischen, pastoralen und sonsti­gen Prozesse und in die – aus allen Prozessen – hervorgehenden Re­sultate vorantreiben.

Durch die verbindliche Festschreibung eines ISK, die Aus- und Fortbildungder Mitarbeitenden im Bereich der Prävention, die Ein­richtung einesfunktionierendem Beschwerdemanagement und aller zusätzlichen Maßnahmen einer Primärprävention wird die Struk­turqualität der Pfarrgemeinde in einem ersten Schritt deutlich verbes­sert. Das hat dann unmittelbar auch positive Auswirkungen auf die Prozessqualität bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrgemeinde.

4.1  DIE  NACHHALTIGE SICHERUNG  DER  ERGEBNIS­QUALITÄT  DER  PASTORAL  

Längerfristiges Ziel des QM der Pfarrgemeinde St. Johannes Ev. wird es natürlich sein, dass erstens aus der Perspektive der in der Pfarrei mitarbeitenden Personen, zweitens aus der Perspektive der betroffe­nen Gläubigen vor Ort, drittens aus der Perspektive der Bistumslei­tung und der Prämonstratenserabtei Hamborn und viertens aus der Perspektive der relevanten Förderer der Pfarrgemeinde – so nament­lich das Land Nordrhein-Westfalen als Eigentümer der Stifts­kirche und der Graf von Kanitz als Eigentümer der Schlosses Cap­penberg –  die faktischen Ergebnisse aller Prozesse innerhalb der Pfarrge­meinde nachhaltig zufriedenstellend sind. 

Es ist die Aufgabe der Kirchenverwaltung der Pfarrgemeinde für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dieser genannten Personengruppen zu sorgen, die – durch ihre per­sön­lichen oder finanziellen Beiträge – zum ‚Erfolg‘ unserer Pfarr­gemeinde wesentlich und substanziell beitragen.

 

4.2  DAS  BESCHWERDEMANAGENT

Die Missachtung des Rechtes des Kindes oder des Jugendlichen auf Beteiligung und Beschwerde gehört für S. Gottwald-Blaser und A. Unterstaller zu den „institutionellen Risikofaktoren“ (vgl. dies. (2017): Prävention all in­clusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 104). 

Ein achtsames Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche gehört und ernstgenommen werden, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass erlebte Grenzverletzungen und Übergriffe aufgedeckt wer­den“ (ebenda S. 105).

Von allen mitarbeitenden Personen erwartet der Kirchenvorstand, dass sie mit Unzufriedenheitsäußerungen und Beschwerden jeglicher Art von Kin­der und Jugendlichen professionell umgehen können. 

Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich mitarbeitenden Personen sind mithin auch erste Ansprechpersonen in der Pfarrei für Kinder, Ju­gendli­che und ihre Eltern, wenn möglicherweise ein grenzverletzen­des Ver­halten gegenüber einem Kind oder Jugendlichen vorliegt.

Als nachfolgende Ansprechpersonen für einen konkreten Verdachts­fall stehen die Mitglieder des Prä­ventionsausschusses des Kirchen­vorstandes, die Präventionsfachkraft in der Pfarrei und der Pfarr­verwalter zur Verfügung.

An wen kann ich mich im Verdachtsfalle wenden?

a) beim Bistums Münster bei einem Verdacht gegen einen kirchli­chen Mitarbeiter  eine kirchliche Mitarbeiterin:

Dipl. Sozialarbeiterin Hildegard Frieling-Heipel

Tel:        0173-1643969

Bardo Schaffner: 

Tel:        0151-43816695

b) in der Stadt Selm:  

Jugend, Schule, Familie und Soziales (Leitung) Stabsstelle (Leitung)

Herr Strickstrock

Tel.:       02592 69-266 /  02592 69-100

E-Mail:   w.strickstrock@stadtselm.de

c) in der Stadt Lünen: 

Jugendhilfe und Förderung

Frau Hörnemann

Franz- Goormann- Str. 2, 44532 Lünen

Tel.:       02306 104-1402 / 02306 104-211191

E-mail:   elke.hoernemann.21@­luenen.de

d) in der Stadt Werne: 

Frau Sina Schwätter

Bahnhofstr. 8, 59368 Werne

Tel.:       02389- 71-513

 

e) beim Caritasverband Lünen- Werne- Selm

Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder

Langestr. 84,  44532 Lünen

Tel.:       02306 7004 1110 

 

 

4.3  DIE AUS-  UND  FORTBILDUNG

Grundlage für eine erfolgreiche Implementierung unseres ISK in die Struktur unserer Pfarrei ist eine professionelle präventive und inklu­sive Haltung aller in der Pfarrei mitarbeitenden Personen. Denn: „Aus Haltungen werden im beruflichen Alltag Handlungen.“ (So S. Hott­wald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all in­clusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 65).

Da eine derartig erforderliche professionelle Haltung in erster Linie auf Wissen basiert, werden alle Haupt-, neben- und Ehrenamtlichen, die Kon­takt mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei haben, zum Thema „Prävention sexu­alisierter Gewalt“ im Bistum Münster ge­schult und anschließend regelmäßig fortgebildet. 

Für Seelsorger und Seelsorgerinnen ist eine 12-stündige Schu­lung, vorgesehen, ebenso absolvieren KITA-Mitarbeiter und Mitarbeiterin­nen eine 12-stündige Schulung. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen so­wie Betreuerinnen und Betreuer von Messdienern und Messdienerin­nen besuchen eine 6-stündige Schulung.

Die Präventionsfachkraft der Pfarrgemeinde, Frau Beate Spitzer-Dress, achtet auf die Vollstän­digkeit der ersten Ausbildung und auf die Regelmä­ßigkeit der Fortbildung- und Auffrischungsschulungen. Im Abstand von fünf Jahren werden die Schulungen aufgefrischt. Die Sammlung der Teilnahmebescheinigungen an Schulungs- und Fort­bildungsmaß­nahmen zur Prävention erfolgt im Pfarrbüro.

 

 

 

4.4  DIE  MASSNAHMEN  EINER  PRIMÄRPRÄVENTION  ZUR  GE­ZIELTEN  STÄRKUNG  VON  KINDERN  UND JU­GEND­LICHEN

Wer Kinder und Jugendliche stärken möchte, muss erstens das Recht auf Entfaltung durch geeignete Maßnahmen fördern:

°      Als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung verpflichten wir uns, den Schutzrahmen für die Kinder und Jugendlichen so aus­zuge­stalten, dass eine Atmosphäre entsteht, in der vertrauens­volle Beziehungen zwischen den Mitarbeitenden und den anver­trauten Kindern und Jugendlichen hergestellt werden können und der es den Kindern und Jugendlichen erlaubt, „sich auszu­probieren, sich zu entdecken und ihre Persönlichkeit zu entfal­ten. … Durch Schutzvereinbarungen entstehen neue Möglichkei­ten der Begeg­nung und bleiben erhalten“ (So S. Hott­wald-Blaser u. A. Unter­staller (2017): Prävention all inclu­sive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 95). 

Wer Kinder und Jugendliche stärken möchte, muss zweitens das Recht auf Partizipation, Inklusion und Beschwerde der Kinder und Jugendlichen durch geeignete Maßnahmen fördern:

°      Als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung verpflichten wir uns, möglichst niedrigschwellige Möglichkeiten für Kinder und Ju­gendliche – sich zu beteiligen oder sich zu beschweren – zu schaffen, um so das strukturelle Machtungleichgewicht zwi­schen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen systema­tisch mit Elementen der Beteiligung zu begrenzen.  (Vgl.  S. Hott­wald-Blaser u. A. Unter­staller (2017): Prävention all inclu­sive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 98). 

°      Um das Recht auf Partizipation, Inklusion und Beschwerde der Kinder und Jugendlichen in der Praxis umzusetzen, verpflichten sich alle Mitarbeitenden der Pfarrgemeinde und der Kindertages­einrichtung die fünf wesentlichen Prinzipen zur Umsetzung zu beach­ten: Das Prinzip der Information, das Prinzip der Transpa­renz, das Prinzip der Freiwilligkeit, das Prinzip der Verläss­lichkeit und das Prinzip der individuellen Begleitung. (Vgl.  S. Hott­wald-Blaser u. A. Unter­staller (2017): Prävention all inclu­sive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 116-119). 

Wer Kinder und Jugendliche stärken möchte, muss drittens dem Recht der Kinder und Ju­gendlichen auf eine geschlechterrollensen­sible und auf einegeschlechterrollenöff­nende Erziehung mehr Be­achtung – als in der Vergangenheit in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit üblich – schenken:

°      Als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung verpflichten wir uns, zukünftig eine geschlechterrollenreflektie­rende und eine ge­schlechterrollenöffnende Arbeit mit Kindern und Jugendli­chen zu etablieren.

Wer Kinder und Jugendliche stärken möchte, muss viertens auch der Elternarbeit eine angemessene Aufmerksamkeit schenken:

°      Als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung verpflichten wir uns, die Elternarbeit partnerschaftlich zu gestalten und struk­turell bei der Kinderund Jugendarbeit einzubauen.

°      Wir verpflichten uns als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrich­tung Mitarbeitende zukünftig auch im Bereich der Elternarbeit zu qualifizieren.

°      Wir verpflichten uns als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrich­tung auch für Eltern zuverlässige und niedrigschwellige Mög­lich­kei­ten zur Partizipation und zur Beschwerde strukturell zu schaffen.


 

5.    DAS  GESONDERTE  INSTITUTIONELLE SCHUTZ­KONZEPT FÜR  DIE  KINDERTAGESEINRICHTUNG

 

5.1  ZUR KINDERTAGESEINRICHTUNG

In unserer katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Evangelist gibt es eine Kindertageseinrichtung. In dieser dreigruppigen Einrich­tung wer­den ca. 60 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt in den Grup­penformen I und III nach dem Kinderbildungsgesetz (= KiBiz)[1] be­treut. 

Das eigene Institutionelle Schutzkonzept dieser katholischen Ta­geseinrichtung St. Johannes soll das Recht der Kinder, welche die Ta­gesein­rich­tung besuchen, auf eine Erziehung und Betreuung ohne grenzver­letzenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt sicherstel­len. Es trägt gleichzeitig dazu bei, den dort tätigen Erzieherinnen und Erziehern ei­nen gewaltfreien Arbeitsplatz zu sichern.

Als Kindertageseinrichtung haben wir den Auftrag, die uns anvertrau­ten Kinder vor Gewalt und grenzverletzenden Übergriffen zu schüt­zen und tragen eine große Verantwortung für de­ren körperliches, geisti­ges und seelisches Wohl. Unsere Tageseinrichtung bietet Kin­dern ei­nen sicheren Raum, der ihnen Freiräume für ihre altersgemäße Ent­wicklung bietet. Die Mitarbeitenden tragen dazu bei, eine Atmo­sphäre zu schaffen, die die­sem Auftrag gerecht wird. Unser Leitbild, bietet der Einrichtung Grundorientierung unse­res pädagogischen Handelns und ist auf der Homepage abrufbar.

Das vorliegende institutionelle Schutzkonzept ist in einer zwei­ten Ar­beits­gruppe – bestehend aus Erzieherinnen und Gemein­demitgliedern – er­arbeitet worden.

Dieses institutionelle Schutzkonzept bietet für die Mitarbeiten­den der Kinder­tageseinrichtung Sicherheit im Umgang mit eventuell auftre­ten­den Problematiken. Auch erleichtert es ihnen die Einschätzung und Handhabung bei Grenzverletzun­gen und sexuellem Über­griffen. 

Das institutionelle Schutzkonzept ist Bestandteil der Kon­zeption der Kindertageseinrichtung. Das ISK wird mindestens einmal im Jahr in einer Teambe­spre­chung überprüft, damit  es durch Beschluss der Lei­tung und des Kirchenvorstandes auf den aktuellen Stand ge­bracht werden kann und die Mitarbeitenden weiterhin sensibilisiert für das Thema bleiben.

Das ISK für die Kindertageseinrichtung wird auf der Homepage ver­öffentlicht und zusätzlich gesondert vorgestellt:

·     den Elternbeiräten

·     und den Elternversammlungen.

Das ISK für die Kindertageseinrichtung ist abgespeichert und hinter­legt:

·     im Pfarrbüro der Kath. Pfarrgemeinde St. Johannes Ev. beim Pfarrverwalter, Schlossberg 2,  59379 Selm - Cap­pen­berg 

·     und in der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes Ev bei der Leitung, Buschkamp 13,  59379 Selm - Cap­pen­berg.

 

5.2   DIE  AUS  DEM  LEITBILD  RESULTIERENDE ZIEL­SET­ZUNG FÜR  DAS  ISK  DER  EINRICHTUNG

Aus unserem Leitbild für die Kindertageseinrichtung haben wir fol­gende Ziele für das ISK der Einrichtung abgeleitet:

·     Die Kindertageseinrichtung als Schutzort

Erstes Hauptziel aller beschäftigten Erzieher und Erziehe­rinnen ist es, die Kindertageseinrichtung zu einem Schutz­ort zu ma­chen, in dem kein Raum für Missbrauch entsteht.

·     Die Kindertageseinrichtung als Kompetenzort

Zweites Hauptziel aller Erzieher und Erzieherinnen ist es, unsere Einrichtung zu einem Kompetenzort zum Thema „sexualisierter Gewalt“ zu machen. Wir wollen als Erzieher und Erzieherinnen aus einer prä­ven­tiven Er­ziehungshal­tung heraus uns mit dem Thema der sexualisierten Gewalt in­tensiv auseinandersetzen, um so bei den Eltern und Er­zie­hungs­be­rechtigten Ängste und Unsi­cherheiten ab­zu­bauen. Wir werden genau hin­­sehen, was in der Kinderta­gesein­richtung mit den uns an­vertrauten Kindern ge­schieht und unver­züglich die rich­tigen Schritte einleiten, sobald dennoch ei­n Ver­dachtsfall auf­tritt. 

Wenn die Kinder aus sich heraus uns, den Erziehern und Er­zie­herinnen, etwas erzählen oder mittei­len, haben wir als Er­zieher und Erzieherinnen die Chance, für die Kinder zu einer wichtigen Vertrauensperson zu werden.

Aber auch Eltern, die sich Sorgen um ihr Kind machen, können in unserer Kindertageseinrichtung Rat und Un­ter­stüt­zung er­hal­ten. Denn vielen Eltern fällt es vielleicht leichter, zunächst bei uns Rat und Beistand zu su­chen.

·     Die Kindertageseinrichtung als Ort, der besonderen Wert legt auf die persönliche Eignung der Mitarbeitenden

Um die beiden Hauptziele unserer Kindertageseinrichtung sicher umzusetzen, werden alle Erzieher und Er­zieherin­nen bezüglich ihrer fach­lichen und sozialen Eignung für die Arbeit mit Kindern in den Einstellungsgesprächen zuerst überprüft und anschlie­ßend permanent fortgebildet. Zur geforderten Fortbildung gehört stets die Präven­ti­onsschu­lung. 

Einstellungsvoraussetzung ist die Vorlage eines erweiter­ten Führungszeugnisses, das alle fünf Jahre aktualisiert werden muss, sowie die Vorlage einer unterschriebenen Selbstaus­kunftserklärung. Die Un­terlagen werden von der Zentralrendan­tur in Werne ver­waltet. Die Mitarbeitenden erhalten nach Ein­sichtnahme das er­weiterte Führungs­zeugnis zurück. 

Bei jedem Einstellungsgespräch, an dem stets auch ein Vertreter des Kirchenvorstandes teilnimmt, wird das ISK der Einrichtung und ISK der Pfarrei thematisiert und nach den persönlichen Er­fahrungen mit Schutzkonzepten vor Sexualisierter Gewalt ge­fragt. 

Zur Einstellungsvorausset­zung gehört so auch, den Ver­haltens­ko­dex der Pfarrei und das ISK der Kindertageseinrich­tung zu un­terschreiben.

Die Praktikanten in unserer Einrichtung wer­den mit dem ISK vertraut gemacht und bei ihrer Arbeit begleitet. 

 

5.3  DIE  RISIKOANALYSE  FÜR  DIE KINDERTA­GESEIN­RICHTUNG

Wir tragen als Erzieher und Erzieherinnen eine gemeinsame Verant­wortung für die uns anver­trauten Kinder. Deshalb war es uns wichtig, dass bei der Erarbeitung des vorliegenden Instituti­onellen Schutzkon­zeptes die wesentlichen An­spruchsgruppen beteiligt wur­den. Ihre Sichtweise auf unsere Kindertageseinrichtung sollte unbe­dingt Be­rücksichtigung finden, und wir wollen weiterhin mit ihnen be­teili­gungsorientiert arbeiten. 

Unter Beteiligung der Mitarbeitenden, der Leitung der Einrich­tung, des Trägers der Einrichtung sowie des Elternbeirates fand zunächst eine sehr intensive Auseinan­dersetzung mit der allgemeinen Situa­tionsanalyse für Kindertageseinrichtungen und mit der besonderen Risi­koanalyse unter Beachtung der Risiko­orte statt.

Natürlich vergessen wir nicht, dass auch die uns anvertrauten Kin­dern, die Gemeinde Selm, die Öffentlichkeit, die verschiedenen Fir­men, mit den wir geschäftlich zusammenarbeiten, externe Kräfte, die uns unterstützen, und die Presse weitere wichtige Anspruchsgruppen unserer Einrichtung sind.

 

a)    Zur Situationsanalyse

Auf der Basis der allgemeinen Situationsanalyse für Kindertages­ein­richtungen wird für klassische Situationen ein Soll-Zustand fest­gelegt, der den Mitarbeitenden hilft, im Alltag stets den richtigen Um­gang mit den Kindern zu pflegen:

·     um die richtige Nähe und die richtige Distanz zu den Kindern zu wahren;

·     um nicht über die erlaubten Berührungen, die angemessenen Körperkon­takte und Kuscheleinheiten hinauszugehen;

·     um zu wissen, wann eine Einzelbetreuung formal erlaubt ist;

·     um bei der Kommuni­kation mit Kindern, Eltern und Mitarbei­tenden die richtige Sprache und Wortwahl zu finden; 

·     um Sorgfalt bei der Auswahl einer angemessene Kleidung für die Kinder und die Mitarbei­tenden walten zu lassen;

·     und um mit Geschenken und Vergünstigungen an die Kinder und ihre Familien professionell umzugehen.

 

b)    Zur Risikoanalyse

Mit der Risikoanalyse wird im Sinne einer Bestandsauf­nahme über­prüft, ob und wo Risiken oder Schwachstellen in der Kin­dertages­ein­richtung bestehen könnten, welche die Ausübung von grenzver­letzen­dem Ver­halten und sexualisierter Gewalt er­möglichen oder gar be­günstigen.

Für eine erfolgreiche Risikoanalyse wird eine angemessene Sensi­bi­li­sierung vorausgesetzt. Es soll ein geteiltes und ge­meinsa­mes Ver­ständnis für Risi­kosi­tuationen erarbeitet wer­den, um daraus anschlie­ßend eine richtige Umgangs­weise zu bestimmen. Folgende Risiko­orte sind einer besonderen Be­trachtung zu unterziehen:

·     Der Wickelraum

·     Der Schlafraum

·     Der Ausruhraum

·     Der Waschraum inklusive den Toilettenkabinen

·     Die Ausflüge

·     Die jährlichen Übernachtungen

·     Das externes Personal (Logopäden, Therapeuten, u.a.)

·     Die Turnhalle

·     Die Nebenräume

·     Die uneinsichtigen Spielflächen

 

c)    Die theoretischen Risikofaktoren

Im Folgenden werden einige theoretische Risikofaktoren aufgelis­tet, die grenzver­letzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt an Kin­dern in einer Einrichtung begüns­tigen. Das Wis­sen um diese theore­tischen Risiken schärft den Blick für den faktischen Ist-Zustand in unserer Einrichtung und zieht ggf. Diskussions- und Veränderungs­be­darf nach sich, um einen  gewünschten Soll-Zustandes zu garan­tieren.

Die Risiken auf struktureller Ebene

·     Fehlende Kenntnis über besondere Risikoorte und Risikozeiten (z.B. bei Über­nachtung oder Pflegesituationen)

·     Unklarheit im Team, wer für was Verantwortung trägt

·     Intransparente Kommunikationsstrukturen

·     Fehlendes Wissen über „Sexualität von Kindern und Ju­gendli­chen“ sowie über „sexualisierte Gewalt“

·     Fehlendes oder unbekanntes Beschwerdemanage­ment 

Die Risiken auf Träger- und Leitungsebene

·     Ausblenden des Themenfeldes „Sexualität“ (u.a. bei den Dok­tor­spielen der Kinder) und „sexualisierte Gewalt“

·     Fehlende Dienstbesprechungen

·     Fehlende Förderung der fachlichen Weiterentwicklung der Mit­arbeitenden und des Teams

·     Fehlende Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis

·     Kein Ablaufplan für den Umgang mit Verdachtsfällen

Die Risiken auf Ebene der Haupt- und Ehrenamtlichen

·     Fehlende Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis

·     Fehlendes Wissen im Umgang mit Verdachtsfällen

·     Mangelnder Informationsaustausch 

Die Risiken auf der Ebene des pädagogischen Konzepts

·      „Sexualität“, „grenzverletzendes Verhalten“ und „se­xualisierter Gewalt“ werden als Themen aus­geblendet

·     Die Rechte der Kinder und vor allem ihre Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte werden vernachlässigt

Die Risiken auf der Ebene der Kommunikation unter den Anspruchs­gruppen

·     Fehlende Ansprechpersonen in der Kindertageseinrichtung bei Fragen, Problemen oder Be­schwerden von Seiten der verschie­denen Anspruchsgruppen

·     Die Spezifische Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf „sexuelle Gewalt“ wird unterschätzt – je jünger und schwächer die Ziel­gruppe ist, desto höher ist das Risiko für alle Formen des Macht­missbrauchs

 

5.4  DIE FORMULIERUNG EINES SOLL-ZUSTANDES IN DER KINDERTAGESEINRICHTUNG

Wir wollen den obigen Verhaltenskodex der Pfarrei unter Punkt 3 an­wenden und mit der Vorgabe eines Soll-Zustandes für un­sere Kin­dertages­einrichtung – konkre­ti­sieren. Dieser aus dem Ver­haltensko­dex abge­leitete Soll-Zustand ba­siert auf der Ver­ant­wortung für das Wohl der uns anvertrauten Kin­der und Mit­ar­beitenden in der Kinder­tageseinrichtung. 

Unser erstes Hauptziel ist der Schutz aller Kinder vor grenzverlet­zendem Verhalten und sexualisierter Gewalt. Das bedeutet konkret, den Mitarbeitenden eine Orien­tierung für ein ange­brachtes Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der sexualisierte Gewalt und Grenzver­letzungen in der Kindertageseinrichtung konsequent verhin­dert. Denn im Mittelpunkt steht immer das Wohlergehen der Kinder. Ebenso sollen unsere Mitarbeitenden in unserer Kindertageseinrich­tung vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt ge­schützt sein.

Dennoch bleibt es – auch auf dem Hintergrund der Risikoana­lyse – im alltäglichen Umgang mit den Kindern wichtig, die­sen die notwen­dige Wärme und Geborgenheit zu geben, die sie be­nötigen, um sich in der Kindertageseinrichtung wohl und ange­nom­men zu fühlen und um sich in einer vertrauensvollen Umge­bung positiv entwickeln zu können.

Der aus dem Verhaltenskodex der Pfarrei für die Kindertages­einrich­tung abgeleitete Soll-Zustand dient der kla­ren Rege­lung von alltäg­lichen Si­tuationen. Er bietet Schutz für Kin­der aber auch für Eltern und Mit­arbeitende, in­dem ein klarer Rah­men geschaffen wird, der Orientierung und Sicherheit bie­tet. 

Die Kinder werden somit in der Kindertageseinrichtung voraus­schau­end vor möglichen Miss­brauch und denkbarer Ge­walt geschützt sein, so­wie die Mitar­beitenden in der Kin­dertageseinrichtung mög­lichst vor fal­schen Ver­däch­tigungen bewahrt werden.

Die nun vorliegende Beschreibung eines Soll-Zustandes wurde von der Leitung der Kindertageseinrichtung in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen, dem Elternbeirat und dem Träger partizi­pativ erarbei­tet. Dies ist wichtig, da­mit die Ziele der Kin­destageseinrichtung von allen relevanten Anspruchsgruppen inhalt­lich voll mitgetra­gen wer­den.

Alle mitarbeitenden Personen unserer Kindertageseinrichtung erhal­ten das Institutio­nelle Schutzkonzept in schriftlicher Form ausgehän­digt. 

 

a)    Der Soll-Zustand für die genannten Risikoorte

Im Folgenden möchten wir den gewünschten Soll- Zustand in unse­rer Kindertageseinrichtung speziell für die in der Risiko­ana­lyse auf­geführten Risikoorte erläutern.

 

·     Zum Wickelraum 

Wenn ein Kind gewickelt werden muss, sucht das Kind die Per­son aus, von der es gewickelt werden möchte. Dies wird in der Re­gel die Bezugsperson sein, die für diese Zeit sich mit dem Kind allein im Wickelraum befindet.  

Das Kind darf aber nur dann gewickelt werden, wenn zu­vor eine andere erzieherisch mitarbeitende Person in der Gruppe darüber informiert wurde und die Aufsicht der rest­lichen Kinder in der Gruppe für diesen Zeitraum über­nimmt. 

Der Wickelbereich ist für die Zeit der Wickelsituation für alle Mitarbeitende zugänglich! Ausschließlich zum Schutz der In­tim­sphäre des Kindes kann es – in so begründeten Ausnah­me­fällen – geboten sein, die Tür zum Wickelraum nur ei­nen spalt­breit offen zu hal­ten.

Neue mitarbeitende Erzieher und Erzieherinnen in der Kin­derta­geseinrichtung dürfen erst nach einer Eingewöh­nungsphase Kin­der wickeln. Kurzzeitpraktikanten werden vom Wickeln immer ausgeschlos­sen.

·     Zum Schlafraum

Während der Schlafsituation ist zwar eine mitarbeitende Person stets präsent, aber jede andere mitarbeitende Per­son hat jederzeit Zutritt zum Schlafraum.

Ausschließlich wenn das Kind es ausdrücklich wünscht    oder es zur Beruhi­gung des Kindes notwendig dient, darf das Kind am Kopf, am Rücken, am Arm oder an der Hand be­rührt werden.

Unter der Decke wird das Kind niemals berührt.

·     Zu dem Ausruhraum

Während der Ausruhsituation ist eine mitarbeitende Per­son ebenfalls anwesend. Auch in dieser Situation kann je­derzeit eine andere mitarbeitende Person hinzukommen.

 

·     Zum Waschraum inklusive den Toilettenkabinen

Die Kinder dürfen selbständig zur Toilette gehen. Nur wenn ein Kind Hilfestellung benötigt, wird es begleitet. Dies gilt auch für das Händewaschen, bzw. die Benutzung der Waschbecken. Auch in dieser Situation wird gewähr­leis­tet, dass die Zu­gangstür zum Toilettenraum immer of­fen bleibt. 

Die mitarbeitenden Personen melden sich ab, wenn sie ein Kind auf die Toilette oder in den Waschraum begleiten  und organi­sieren eine Aufsicht für die restlichen Kin­der in der Gruppe.

Mit den Kindern werden zuvor die Toilettenregeln bespro­chen.

·     Zum Planschbecken, zu den Wasserspielen und zur Du­sche

Im Sommer kann es sein, dass auf dem Außengelände Wasser­spiele angeboten werden. Hier tragen die Kinder Badekleidung oder Schwimmwindeln.

Zieht sich ein Kind im Bereich des Außengeländes, des Grup­pen­raumes oder des Waschraumes um, sorgen die begleiten­den Mit­arbeitenden für genügend Sichtschutz zur Wahrung der In­timsphäre des Kindes.

Die Kinder ziehen sich dem Alter entsprechend alleine um. Bei den jüngeren Kindern hilft eine mitarbeitende Person beim Um­zie­hen. Da­bei bleibt die Tür immer – zumindest spaltbreit – ge­öffnet.

·     Zu den Ausflügen

Alle Ausflüge finden entweder gruppenübergreifend oder auf der Grup­pen­ebene statt. Dabei sind mindestens zwei mitarbei­tende Personen zur Betreu­ung anwesend. Wenn dies nicht mög­lich ist, dürfen auch Eltern zur Beaufsichti­gung eingeplant wer­den. Über ihre Aufgabe erhalten die El­tern eine konkrete Ein­weisung.

Die Ziele der Kinder werden altersspezifisch festgelegt und be­rücksichtigen die Kompetenz der Kinder.

 

·     Zu den jährlichen Übernachtungen

Einmal im Jahr findet in der Kindertageseinrichtung für die Vor­schulkin­der, das sind die sogenannten „Pfiffiküsse“, eine Über­nach­tung statt. Dabei sind aus jeder Gruppe mindes­tens zwei Er­zieher oder Erzieherinnen anwe­send, die mit in dem Raum der Kinder schlafen.

Notausgänge und Fenster stehen ausreichend zur Verfü­gung. Auch die Feuerwehr wird informiert, wenn eine Übernachtung in der Kindestageseinrichtung stattfindet.

·     Zum externen Personal

In unserer Kindertageseinrichtung gehören zum externen Perso­nal die Logopäden, die Therapeuten, die Vorlesepa­ten und die Musikpädagogen

Für diese mitarbeitenden Personen wird ein erweitertes Füh­rungs­zeugnis verlangt. Es wird diesbezüglich bei der zuge­höri­gen Pra­xis, die diese Personen zu uns sendet, präzise nachge­fragt.

Der jeweilige Raum, in dem – von der externen Kraft –diese Ein­heit mit den Kindern durchge­führt wird, bleibt jederzeit für die alle Mitarbeitenden der Kinderta­geseinrichtung zu­gäng­lich.

·     Zur Turnhalle

Die Turnhalle ist durch die vielen Fenster ein von außen einsich­tiger Raum. Deshalb wird darauf geachtet, dass die Kinder ge­nügend Sicht­schutz haben, wenn sie sich in der Turnhalle um­ziehen. 

Sollte ein Er­zieher oder eine Erzieherin mit den Kin­dern al-lein in der Turnhalle sein, wer­den die anderen mit­arbeitenden Perso­nen der Gruppe darüber informiert.

Die Tür der Turnhalle wird nie verschlossen, sondern bleibt je­der­zeit für alle Mitarbeitenden der Kindertagesein­richtung zu­gänglich.

 

·     Zu den Nebenräumen

In den Nebenräumen dürfen die Kinder auch mal allein spielen. Sie werden jedoch in zeitlichen Abständen kontrolliert.

Wenn ein Praktikant oder eine Praktikantin sich allein im Ne­benraum mit den Kin­dern befinden, werden auch diese in zeitli­chen Abständen von einem Erzieher oder einer Er­zieherin kon­trol­liert. 

·     Zu den uneinsichtigen Spielflächen

Auf unserem Außengelände und im Gebäude der Kinder­tages­einrichtung befinden sich auch einige uneinsichtige Spielflä­chen. Diese Flächen werden – je nach dem wo sich Kinder und Mitarbeitende befinden – während des Spielta­ges von der jewei­ligen Aufsicht regelmäßig kontrolliert.

 

b)    Der Soll-Zustand in unserer Kindertageseinrichtung um mit den theoretischen Risikofaktoren praktisch richtig umzuge­hen

Als Reaktion auf diese theoretischen Risikofaktoren haben wir fol­genden Soll-Zustand für unserer Kindertageseinrichtung festgelegt:

Die Reaktion auf Risiken auf struktureller Ebene

·     Sämtliche Mitarbeitenden wissen über die angeführten Ri­siko­orte in der Kindertageseinrich­tung bestens Bescheid. 

·     Die Zuständigkeiten der Verantwortlichen für die verschie­denen Bereiche werden regelmäßig im Team besprochen.

·     Transparente Kommunikationsstrukturen werden mit den regel­mäßigen Teamsitzungen geschaffen.

·     Das Wissen über Sexualität von Kindern und Jugendlichen so­wie über sexualisierte Gewalt wird über Fortbildungen und In­house-Schulungen durch externe Referenten auf den aktuellen Forschungsstand gehalten.

·     In unserer Kindertageseinrichtung wird das Beschwerde­ma­nagement systematisch im Qualitätsmanage­ment inte­griert. Denn „sich beschweren zu können“ und „ein offe­nes Ohr zu fin­den“ bedeutet im Kind Vertrauen aufzu­bauen und dem Kind die Erfahrung zu vermitteln, dass es in schwierigen oder in unge­wöhnlichen Situatio­nen Hilfe bekommt. 

Es ist uns als Erzieher und Erzieherinnen wichtig, Kindern von klein auf zu vermitteln, dass sie sich mit all ihren Sor­gen, Ängs­ten, Konflikten und Be­schwerden an einen ver­trauten Erwach­senen oder an einen Er­zieher oder an eine Erzieherin wenden können, und so Hilfe und Unter­stützung erhalten. 

Wenn Kin­der so früh wie mög­lich faktisch erleben, dass sie sich einem Erwachse­nen anver­trauen können, desto eher haben sie vielleicht später auch den Mut über Grenz­verletzungen oder Missbrauch mit einem vertrauten Men­schen zu spre­chen.

Die Kinder aus unserer Kindertageseinrichtung sollen auf diese Art und Weise auch im richtigen Umgang mit Ge­heimnissen sensibilisiert werden.

Die Reaktion auf Risiken auf Träger- und Leitungsebene

·     Sowohl der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Johannes Ev. – als Vertreter des Trägers der Kindertageseinrichtung – als auch die Leitung der Kindertageseinrichtung achten darauf, dass die The­menfelder „Sexualität“ und „sexuali­sierte Ge­walt“ durch regel­mäßige Fortbildungen aller mit Vertrag mitarbeitenden Perso­nen der Kindertageseinrich­tung intensiv erarbeitet werden. Ebenfalls werden diese Themen res­pektvoll und offen im Team der Kindertages­einrichtung kommu­ni­ziert.

·     Einmal im Monat nimmt das pädagogische Fachpersonal an ei­ner Dienstbesprechung mit der Leitung teil, zu dem die Leitung ggf. auch einen Vertre­ter bzw. eine Vertreterin des Kirchen­vor­standes einladen darf.

·     Die mitarbeitenden Erzieher und Erzieherinnen werden vom Träger und von der Leitung der Kindertageseinrich­tung ge­för­dert durch eine fachliche Weiter­ent­wicklung so­wie durch regel­mäßige Fort- und Weiterbildungen im Be­reich der Prä­vention.

·     Ein Handout „Kinderschutz in Selm – Kindeswohlgefähr­dung si­cher einschätzen“ hilft für den Umgang mit Ver­dachtsfällen. Au­ßerdem haben wir – zur Unterstützung –mit Me­la­nie Will­froth eine Kinderschutzfach­kraft in der Einrich­tung. 

Die Reaktion auf Risiken auf Ebene der Haupt- und Ehrenamt­lichen

·     Eine Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis ist für den Trä­ger und die Leitung der Kindertageseinrichtung durch die Zen-t­ralrendantur in Werne jederzeit möglich.

·     Die Haupt- und Ehrenamtlichen werden bei Einstellung über das ISK der Pfarrei und der Kindertageseinrichtung sowie insbeson­dere über den richtigen Umgang mit Ver­dachts­fäl­len gut von der Leitung und von der Präventions­fach­kraft eingewiesen. 

·     Es findet in der Kindertageseinrichtung ein regelmäßiger Infor­mationsaustausch mit den zuge­hörigen Fachkräften in der Stadt Selm

Die Reaktion auf Risiken auf der Ebene des pädagogischen Konzepts

·     Themen wie die „kindliche Sexualität“, „grenzverletzendes Ver­hal­ten“ und „sexualisierte Gewalt“ werden in der Kon­zeption der Kindertageseirichtung aufgeführt.

·     Auch die Kinderrechte – und insbesondere die Beteiligungs­rechte der Kinder – sind in der Konzeption der Kindertagesein­richtung mitberück­sichtigt.

Die Reaktion auf Risiken auf der Ebene der Kommunikation unter den Anspruchsgruppen

·     Die konkreten Ansprechpersonen – in der Kindertages­ein­rich­tung, in der Pfarrei, im Bistum Münster, in den Städten Selm, Lünen und Werne – bei Fragen, Problemen oder Be­schwer­den werden von der Leitung der Kindertages­ein­richtung in einer El­ternversammlung vorge­stellt.

·     Die Mitarbeitenden werden im Hinblick auf „sexualisierte Ge­walt“ und „grenzverletzendem Verhalten“ ge­schult und sensibi­lisiert. 

 

c)    Der Soll-Zustand in der Kindertageseinrichtung auf­grund der vorgelegten Situationsanalyse

Für die folgenden Situationen haben wir in unserer Einrich­tung ebenfalls einen Soll-Zustand erarbeitet.

·     Der richtige Umgang mit Nähe und Distanz (Berührungen, Kör­per­kon­takte, Kuschelein­heiten)

In der Kindertageseinrichtung wird großer Wert auf einen herz­lichen Um­gang mit den Kindern gelegt. 

Eine Berüh­rung zum Trös­ten und zum Beruhigen des Kin­des ist richtig und erlaubt, wenn das Kind eigenständig das Bedürf­nis nach Berührung verbal oder non­verbal äu­ßert. Darunter fallen ebenso Berührungen im Spiel oder im täglichen Umgang mit den Kindern. 

Alle „Berührungen des Kindes mit einem möglichem sexu­ellem Charakter“– z.B. Berührungen von Brust und Geni­talbereich (mit Ausnahme des Wi­ckelns im Rahmen der notwendigen Handhabung) – sind zu unterlassen und sind nicht erlaubt! Das „Küssen von Kindern“ durch mitarbei­tende Personen ist so auch untersagt. 

Die Verantwortung für das richtige Einhalten von Nähe und Distanz zu dem Kind liegt immer bei dem betroffenen Erzieher oder der betroffenen Erzie­herin. 

Die Kinder dürfen gegenüber den Erwachsenen, d.h. ge­genüber den Erziehern und Erzieherinnen, gegenüber den Eltern sowie gegenüber der Vorlesepatin und Praktikanten, Gren­zen der Nähe aufzeigen, die von den Erwachsenen respektiert werden sollen. Kinder sollen auch gegenüber anderen Kindern ih­ren Wunsch nach Nähe und nach Distanz verbal oder non­verbal zum Ausdruck bringen.

Natürlich gehören Doktorspiele und das Entdecken des Körpers zur nor­malen Entwicklung eines Kindes. Aber die Kinder brau­chen eindeutige Regeln, um ihre eigenen Grenzen im Umgang mit Erwachsenen als auch ihre eige­nen Grenzen im Umgang mit anderen Kindern wahrzu­nehmen. Die Kinder sollen umgekehrt aber auch lernen, die Grenzen zu achten, die andere Kinder ihnen gegen­über einfordern.

·     Der richtige Umgang mit der Einzelbetreuung von einem Kind

Sobald ein Erzieher oder eine Erzieherin zur der Einschät­zung gelangt, dass eine Einzelbetreuung für ein Kind vor der Sach­lage her begründet ist, informiert er oder sie unverzüglich eine andere mitarbeitende Person über diesen Sachver­halt, bevor er oder sie mit der Einzelbetreuung des Kindes beginnt.

·     Der richtige Umgang mit Sprache und Wortwahl

Die mitarbeitenden Personen der Kindertageseinrichtung treten nicht nur untereinander und mit den Kindern in Kon­takt, son­dern auch mit verschiedenen anderen Anspruchsgruppen der Kinder­ta­geseinrichtung – wie den Eltern, den Vertrete­rinnen und Ver­tretern des Trägers, des Bistums Münster, der Stadt Selm, der Presse  und der ganzen Öf­fentlichkeit.

Ein wert­schätzender und respekt­voller Umgang miteinan­der bei der täglichen Arbeit in der Kindertageseinrichtung und auch mit allen Anspruchsgruppen ist uns sehr wich­tig. Des­halb soll bei der Kommunika­tion jede abfällige, jede ver­let­zende und jede se­xu­alisierte Sprache und Wortwahl un­bedingt vermieden wer­den.

Damit ist natürlich nicht gemeint, dass Sexualität in jeder Kom­munika­tion aus­geblendet wird. Schließlich gehört die­ses um­fang­reiche Thema auch zur frühkindlichen Ent­wicklung mit dazu.

Im Gespräch mit den Kindern werden daher von den Er­ziehern und Erzieherinnen die männlichen und weiblichen Geschlechts­teile anatomisch korrekt und ein­heitlich be­nannt. Damit soll den Kindern das entspre­chende Voka­bular vermittelt werden, um sich selber sachlich korrekt und ohne jedes falsche Schamgefühl gegenüber Erwach­senen und anderen Kindern richtig und ange­messen aus­drücken zu können. 

Deshalb haben wir uns in  unserer Kindertageseinrichtung  auf folgende Wörter verständigt: Wir gebrauchen für die männli­chen Geschlechtsteile die Wörter ‚Penis‘ und ‚Ho­den‘, für die weiblichen Geschlechtsteile die Wörter ‚Scheide‘, ‚Schamlip­pen‘ sowie für Jungen und für Mädchen das Wort ‚Brust‘ und das Wort ‚Popo‘ für das Gesäß der Kinder.

·     Der Umgang mit angemessener Kleidung

Die Mitarbeitenden in der Kindertageseinrichtung kleiden sich für ihre Arbeit mit den Kindern angemessen. Der zent­rale Ab­schnitt des Körpers, der anatomisch ‚Rumpf‘ ge­nannt wird, bleibt stets mit Kleidung bedeckt.

Es ist nicht erlaubt, Schmuck oder Kleidung, die mit dem christ­lichen Menschenbild nicht vereinbar sind, während der Arbeits­zeit vor den Kindern zu tragen.

Die Erzieher und Erzieherinnen achten darauf, dass die Kinder in der Kindertagesstätte eine bequeme und bewe­gungsfreundli­che Klei­dung tragen. Zum Turnen, zum Schlafen, zum Baden oder zu besonderen Anlässen tra­gen die Kinder eine dement­sprechende Kleidung.

·     Der Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen

Es ist den Erzieherinnen und Erziehern durch die Leitung und dem Träger der Kindertageseinrichtung nicht erlaubt, persönli­che Geschenke an Kinder und deren Familien zu machen. Die Erzieher und Erzieherinnen bewahren in die­sem Fall stets eine professionelle Distanz.

 

5.5  DAS BESCHWERDEMANAGEMENT ALS TEIL UNSE­RES QUALITÄTSMANAGEMENTS

 

a)    Der Umgang mit Beschwerden der Eltern und der Kinder

Ein offenes Ohr zu haben, bedeutet Vertrauen aufzu­bauen und Hilfe zu bekommen.“

In der Zusammenarbeit der Erzieher und Erzieherinnen mit den Eltern ist der offene Umgang mit der Beschwerde von Seiten der Eltern selbstverständlich. Dabei geht es nicht nur um die Beseitigung von Fehlerquellen, wir er­halten gleichzeitig Einblick in Wünsche und Be­dürf­nisse der Eltern. Wir vermitteln ihnen, dass ihre Wünsche und Beschwerden ernst genommen werden und verpflichten uns zur um­gehen­den Be­arbeitung.

Eine Beschwerde ist für die Eltern und andere Erwachsene in unserer Kindertageseinrichtung sowohl „persönlich“ als auch „anonym“ über den Beschwerde-Briefkas­ten in der Kindertageseinrichtung oder per E-Mail möglich. Persönlich kann eine Beschwerde gegenüber der Leitung, gegenüber einer mitarbeitenden Person, gegenüber dem El­ternbeirat oder gegenüber einem Mitglied des Kirchenvorstandes  ge­äußert werden.

In unserer Kindertageseinrichtung soll jedoch an erster Stelle den Kindern das Recht zukommen ihre Wünsche, Bitten und Anliegen, ihre Sorgen und Nöte und auch ihren Kummer und Ärger mit anderen Kindern oder Erwachsenen gegenüber den Erziehern und Erzieherin­nen zu äußern.

 

b)    Das Ziel der Stärkung des Kindes

Darum ist es uns wichtig, Kindern von klein auf zu vermitteln, dass sie sich mit all ihren Sorgen, Ängsten, Konflikten und auch Be­schwerden an einen Erwachsenen – in unserer Einrichtung an eine Erzie­herin oder Erzieher – wenden können. Dort erhalten sie Hilfe und Unter­stützung. Wenn Kinder so früh wie möglich erleben, dass sie sich einem Erwachsenen anvertrauen können, desto eher ha­ben sie später vielleicht auch den Mut gegebenenfalls offen und frei über Probleme wie Grenzverletzungen oder Missbrauch zu sprechen.

Damit ein derartiges Vertrauensverhältnis langsam aber stetig aufge­baut werden kann, werden die Kinder in unserer Kindertageseinrich­tung durch thematische Gespräche und Spiele zur Selbst­stärkung sen­sibilisiert und motiviert.

Zu dieser Sensibilisierung gehört es auch, dass die Kinder lernen, zwischen „guten“ oder „schlechten“ Geheimnis­sen zu unterscheiden. Es lernt, dass ein Mensch sich über gute Geheimnisse freut. So darf dieser Mensch das Geheimnis für sich behalten. Es lernt auch, dass schlechte Geheimnisse dem Menschen dagegen Angst machen. Der Mensch bekommt ein komisches Gefühl und muss vielleicht sogar weinen. Schlechte Geheimnisse – so soll das Kind lernen –  darf es einer Vertrauensperson sagen. Die Kinder werden auf diese Art und Weise ermutigt, auch ihre unangenehmen Gefühle zu benennen. Sie werden in der Überzeugung bestärkt, dass es sich nicht um ein uner­laubtes „Petzen“ handelt, wenn sie mit einem vertrauten Erwachsenen über ein schlechtes Geheimnisreden.

 

c)    Der Verdachtsfall 

Das institutionelle Schutzkonzept ist auch Bestandteil im Qualitäts­management unserer Kindertageseinrichtung.

Tritt aufgrund  einer Beobachtung oder Beschwerde ein Verdachtsfall in der Kindertageseinrichtung auf wird  ein Prozess ausgelöst gemäß „Kindesschutz § 8a SGB VIII“[2]. Für diesen Prozess gibt es ein exak­tes Flussdiagramm, welches den ausgelösten Handlungsablauf be­schreibt. So sind in dem Qualitätsmanagementordner folgende Unter­lagen beigefügt, die in bestimmten Teilschritten benutzt werden (siehe auch Anhang):

·     Beobachtungsbogen

·     Falldokumentation vom Jugendamt

·     Elterngespräche 

·     Protokollbogen nach §8a SGB VIII

·     Gemeinsamer Beratung- und Hilfeplan

·     Überprüfungen zur Zielvereinbarung im Verfahren der Hil­fepla­nung

In unserer Kindertageseinrichtung besitzt die Erzieherin, Me­la­nie Willfroth, die Fachkraftfortbildung zur Kindesschutzfach­kraft. Dies bedeutet, dass sie bei Verdachtsfällen, Übergriffen oder auch bei of­fenen Fragen als Ansprechpartnerin zur Seite steht. Die Kindes­schutzfachkraft befindet sich auch zwei bis drei Mal im Jahr im Aus­tausch mit dem Arbeitskreis „Netzwerk Frühe Hil­fen“ der Stadt Selm.

Für diesen Ablauf in der Kindertageseinrichtung ist unsere Prä­ven­tionsfachkraft Ramona Monski (Erzieherin) zuständig.

 

 

6.    ANHANG

 

 



[1]      

    Am 1. August 2008 ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kin­dern (= Kinder­bildungsgesetz – KiBiz) in Kraft getreten und hat das Gesetz über Kindertageseinrichtun­gen für Kinder in Nordrhein-Westfalen abgelöst.

 

 

[2]          Siehe dazu ausführlich den Qualitätsmanagementordner der katholischen Tageseinrichtung St. Johannes Ev., Kernprozess 7.


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