Katholische Kirchengemeinde
Sankt Johannes Evangelist Cappenberg und Langern
INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten
Herausgeberin:
Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Ev. Cappenberg
Schloss Cappenberg 1, 59379 Selm – Cappenberg
Tel. 02306 / 50511
E-mail: pfarramt@stiftskirche-cappenberg.de
Homepage: www.stiftskirche-cappenberg.de
Stand: November 2021
INHALTSVERZEICHNIS
1. Unser Selbstverständnis: Kinder und Jugendliche schützen und begleiten
2. Die Pfarrgemeinde St. Johannes Evangelist Cappenberg
2.1 Zur Kinder- und Jugendarbeit in der Pfarrgemeinde
2.2 Zur Situations- und zur Risikoanalyse
2.3 Zur Überprüfung der persönlichen Eignung der haupt-, ne-ben und ehrenamtlich Mitarbeitenden
2.3.1 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2.3.2 Das erweitertes Führungszeugnis
2.3.3 Die Selbstauskunftserklärung
3. Unser Verhaltenskodex
4. Unser Qualitätsmanagement
4.1 Die nachhaltige Sicherung der Ergebnisqualität der Pastoral
4.2 Das Beschwerdemanagement
4.3 Die Aus- und Fortbildung
4.4 Die Maßnahmen einer Primärprävention zur gezielten Stärkung von Kindern und Jugendlichen
5. Das ISK für die Kindertageseinrichtung
5.1 Zur Kindertageseinrichtung
5.2 Die aus dem Leitbild resultierende Zielsetzung für das ISK der Einrichtung
5.3 Die Risikoanalyse für die Kindertageeinrichtung
5.4 Die Formulierung eines Soll-Zustandes in der Kindertageseinrichtung
5.5 Das Beschwerdemanagement als Teil unseres Qualitätsmanagements
6. Der Anhang
1. UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS: KINDER UND JUGENDLICHE SCHÜTZEN UND BEGLEITEN
In unserer katholischen Pfarrgemeinde wollen wir Kindern und Jugendlichenim ganzheitlichen Sinn Gutes tun. Daher nehmen wir unsere Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder, und Jugendlichen ernst und treten entschieden für sie ein. Dem Pfarreirat von Cappenberg und Langern ist es ein besonderes Anliegen zu betonen, dass in unserer Pfarrei ebenso die schutzbedürftigen Erwachsenen in unserer Verantwortung miteingeschlossen sind.
Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, legt der Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde St. Johannes Ev. Cappenberg und Langern deshalb ein Institutionelles Schutzkonzept (= ISK) vor, das allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden – bei der praktischen Arbeit und bei der Reflexion über die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie der schutzbedürftigen Personen – ein hilfreicher und sinnvoller Leitfaden sein soll zur Prävention vor grenzverletzendem Verhalten, vor sexualisierter Gewalt und vor Machtmissbrauch gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen im Bereich unserer Pfarrgemeinde.
Als Pfarrgemeinde hier auf Cappenberg und in Langern wollen wir Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene konkret und bestmöglichst vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt schützen. Denn es gilt der absolute Grundsatz, dass grenzverletzende Übergriffe, Gewalt und sexueller Missbrauch in keiner Form innerhalb der Pfarrgemeinde und unserer Kindertageseinrichtung toleriert werden.
Zur Verhinderung von jeglicher Gewalt – sei es körperlicher, seelischer und insbesondere sexueller Gewalt – gibt es keine Patentrezepte oder Garantien. Im Bistum Münster und in unserer Pfarrgemeinde existieren jedoch zahlreiche Maßnahmen, um junge Menschen und schutzbedürftige Erwachsene, die den Mitarbeitenden in der Pfarrgemeinde oder der Kindertageseinrichtung anvertraut sind, zu schützen, auch wenn es sich um Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen handelt.
Die Verantwortung für eine gelingende Prävention vor grenzverletzenden Übergriffen und Gewalt jeglicher Art liegt jedoch nicht ausschließlich bei den Mitarbeitenden im Bistum Münster und in unserer Pfarrgemeinde, sondern bei allen Erwachsenen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen – in und außerhalb der Kirche mit all ihren Einrichtungen – haben. Deshalb bitten wir alle Erwachsenen bei Verdachtsfällen nicht wegzuschauen, sondern sensibel alles wahrzunehmen und den verantwortlichen Personen mitzuteilen, um den Mitarbeitenden in der Kirche und in der Pfarrgemeinde zu ermöglichen, über auffällige Vorgänge kritisch zu reflektieren und gegebenenfalls entschieden zu handeln. Denn jede Gewaltanwendung gegenüber Kindern und Jugendlichen in der Kirche und in der Pfarrgemeinde hat disziplinarische und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Diesem Institutionellen Schutzkonzept (= ISK) der Pfarrgemeinde St. Johannes Ev. Cappenberg und Langern liegen zugrunde erstens die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in der Fassung vom 18. November 2019, zweitens die Präventionsordnung für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster vom 1. Mai 2014, sowie drittens die Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung für den NRW-Teil des Bistums Münster.
Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aller Altersstufen ist uns als Pfarrgemeinde ein großes Anliegen der konkreten Pastoral vor Ort. Es bereitet uns viel Freude, den Kindern und den Jugendlichen kirchliche Räume zu eröffnen, in denen sie nicht nur geschützt sind, sondern in denen ihre Bedürfnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten von den haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden aufmerksam gesehen, gefördert und begleitet werden,
Dies beinhaltet, dass wir das absolute Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Respekt und Achtung nicht ausschließlich negativ als ein Abwehrecht gegen die körperliche, seelische und sexuelle Integrität der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen betrachten, sondern auch positiv:
Es ist die Aufforderung an alle Mitarbeitenden in der Pfarrgemeinde die Voraussetzungen dafür zu schaffen und mitzuhelfen, dass diese Kinder und Jugendlichen zukünftig als erwachsene Menschen das für sie bestmögliche Leben in freier und selbstbestimmter Weise führen können und sie für ihr Leben ihre persönliche Bestimmung entsprechend dem Plan Gottes entdecken und frei wählen können.
2. DIE PFARRGEMEINDE ST. JOHANNES EVANGELIST CAPPENBERG
Als katholische Pfarrgemeinde wissen wir uns einer „Kultur der Achtsamkeit“gerade gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verpflichtet. Wir wollen Kinder und Jugendliche aus Cappenberg und Langern schützen und begleiten. Dies gilt bei der Feier der Liturgie unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie in allen Tätigkeitsbereichen der Seelsorge, der Diakonie und der Freizeitgestaltung mit Kindern und Jugendlichen.
Das Bistum Münster verlangt, das jede Pfarrgemeinde mindestens eine geeignete Person benennt, die aus der Perspektive der Pfarrei die präventionspraktischen Bemühungen befördert und die nachhaltige Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes unterstützt. Diese sogenannte „Präventionsfachkraft“ kann eine haupt- oder ehrenamtliche mitarbeitende Person sein, die eine pädagogische, psychologische oder beraterische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation abgeschlossen hat. Die Präventionsfachkraft übernimmt dabei folgende Aufgaben:
° Sie fordert die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den kinder- und jugendnahen Arbeitsbereichen der Pfarrei auf, ein erweitertes Führungszeugnis der Pfarrei vorzulegen. Sie nimmt Einsicht und dokumentiert das Datum der Ausstellung und das Datum der Einsichtnahme und den Vermerk: „kein Eintrag“.
° Sie ist Ansprechpartnerin für Mitarbeitende sowie ehrenamt-lich Tätige bei allen Fragen rund um das Thema Prävention für Kinder und Jugendlicher vor grenzverletzenden Verhalten und vor sexualisierter Gewalt.
° Sie kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätige darüber informieren.
° Sie unterstützt die Pfarrgemeinde bzw. die Kindertageseinrichtung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Institutionellen Schutzkonzeptes.
° Sie bemüht sich, die Anliegen der Prävention in den Gremien der Pfarrgemeinde und der Kindertageseinrichtung einzubringen.
° Sie berät die Pfarrgemeinde bzw. die Kindertageseinrichtung bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsmaß-nahmen für Kinder, Jugendliche sowie für schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und sorgt mit dafür, dass qualifizierte Personen zum Einsatz kommen.
° Sie ist auf Cappenberg und Langern Kontaktperson für die Präventionsbeauftragten des Bistums Münster und gibt konkrete Wünsche für Fortbildungen an das Bistum weiter.
Als wichtige Ansprechpartnerin und als unsere Präventionsfachkraft in der Pfarrgemeinde hat der Kirchenvorstand für den Bereich der PfarrgemeindeFrau Beate Spitzer-Drees und für den Bereich der Kindertageseinrichtung die Erzieherin, Frau Romona Monski, dem Bistum Münster gegenüber benannt. Und in der Kindertagesein-richtung besitzt zusätzlich die Erzieherin, Frau Melanie Willfroth, die Fachkraftfortbildung zur Kinderschutzfrau.
Der Kirchenvorstand hat weiterhin als einen freiwilligen Ausschuss gemäß Artikel 2 §3 der Geschäftsanweisung für die Kirchenvorstände einen Präventionsausschuss eingerichtet, um konkrete Beschwerden und Verdachtsfälle anzuhören. Diesem Präventionsausschuss gehören an: Ein Mitglied des Kirchenvorstandes, ein Mitglied des Pfarreirates, die beiden Präventionsfachkräfte, die Leiterin der Kindertageseinrichtung, ein Mitglied der Mitarbeitervertretung, ein Mitglied des Elternbeirates der Kindertageseinrichtung, eine von den Messdienern und Messdienerinnen gewählte volljährige Person, die ihre Interessen wahrnimmt. Der leitende Pfarrer darf nicht Mitglied des Präventionsausschusses sein. Dem Präventionsausschuss steht es frei, weitere fachkundige Personen in den Ausschuss aufzunehmen.
Der Präventionsausschuss übernimmt die Aufgabe das ISK regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Akzeptanz zu überprüfen und dem Kirchenvorstand ggf. Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen. Er trifft sich mindestens zweimal im Jahr.
2.1 ZUR KINDER- UND JUGENDARBEIT IN DER PFARRGEMEINDE
Zurzeit – Mitte Dezember 2021 – gibt es in unserer Pfarrgemeinde zwar keinen Kinder- oder Jugendchor. Auch gibt es – bedingt durch die Corona-Pandemie – weder Kinder-, Familien- oder Jugendgottesdienste noch eine Kinderkirche während des normalen Sonntagsgottesdienstes. Sommer- oder Winterfreizeiten mit Kindern und Jugendlichen sind derzeit nicht geplant. Auch gibt es derzeit keine Aktivitäten der Messdienerinnen und Messdiener, der Familienkreise und Krabbelgruppen sowie der Kolping-Spielschar. Dennoch wollen wir bei der Situations- und Risikoanalyse keinen dieser Bereiche grundsätzlich ausklammern.
2.2 ZUR SITUATIONS- UND ZUR RISIKOANALYSE
Die Ausgangsfrage zur Situationsanalyse lautet: In welchen Bereichen des konkreten Gemeindelebens auf Cappenberg und in Langern ist möglicherweise mit Kindern und Jugendlichen zu rechnen und auf welche Weise sind sie in die Liturgie, in die Pastoral oder in sonstigen Tätigkeiten der Pfarrgemeinde eingebunden?
Erstens: Der Besuch von Gottesdiensten durch Kinder und Jugendliche ohne oder mit einer besonderen liturgischen Aufgabe (Messdienerin, Lektorin, Kommunionhelferin, Sängerin in einem Kinder- oder Jugendchor etc.)
Zweitens: Die Vorbereitungszeit auf die Erstkommunion oder auf das Sakrament der Firmung.
Drittens: Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen in pfarrlichen Gruppen (Familienkreise, Mutter-Kind- bzw. Krabbelgruppen, Kinderchor, Jugendchor, Messdienerinnen, oder kirchlichen Vereinen wie der Kolping-Jungschar).
Viertens: Sämtliche pastorale Aktivitäten und Freizeitaktivitäten (z.B. eine Winter- oder eine Sommerfreizeit) für bestimmte Kinder oder Jugendgruppen in der Pfarrgemeinde.
Fünftens: Alle externen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die in der Stiftskirche, im Pfarrhaus oder im Pfarrheim stattfinden.
Sechstens: Der Besuch der Kindestageseinrichtung unserer Pfarrgemeinde. Unter dem nachfolgenden Punkt 5 wird für diesen Kindergarten ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept vorgelegt.
Als Pfarrei wissen wir, dass auch kirchliche Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, Orte sind, an denen sexualisierte Gewalt stattfinden kann. Und:
„Gelungene Schutzvereinbarungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie – auf Fachwissen rund um Strategien von Missbrauchs-Tätern*innen basieren.“ (So S. Hottwald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 94).
Wenn wir als Pfarrei die Innenperspektive von potentiellen Tätern und Täterinnen wirklich ernst nehmen, dann müssen aufgrund einer Risikoanalyse konkrete Schutzmaßnahmen setzen. So ist es uns wichtig festzuhalten, dass wir als Pfarrgemeinde im Interesse der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen mit dem vorliegenden Institutionellen Schutzkonzept besondere Schutzmaßnahmen treffen müssen:
° wenn aufgrund der pastoralen, liturgischen oder betreuerischen Tätigkeit ein Macht- und Hierarchieverhältnis zu den Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen vorliegt – und möglicherweise ein zugleich besonderes Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis da ist;
° wenn ein dauerhafter Kontakt zu Kindern und Jugendlichen –z.B. während einer Freizeit oder durch regelmäßigen Gottesdienstbesuch oder pfarrliche Veranstaltungen – den Aufbau eines besonderen Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnisses gegenüber bestimmten Personen begünstigt;
° wenn z.B. aufgrund einer gemeinsamen Übernachtung von einer erhöhten Intensität des Kontaktes der ehrenamtlich Mitarbeitenden zu Kindern und Jugendlichen ausgegangen werden muss;
° wenn aufgrund einer gemeinsamen Übernachtung mit Kindern und Jugendlichen gegenüber einer Person – mit leitender Funktion bei einer Macht- und Hierarchiestruktur – unter Umständen ein besonderesAbhängigkeitsverhältnis entsteht;
° wenn Kinder und Jugendliche unter Umständen die Erfahrung in der Pfarrei machen, dass Äußerungen der Unzufriedenheit oder Beschwerden ignoriert, abgewertet oder bagatellisiert werden oder erfahren, dass Erwachsene böse reagieren und dem Kind oder Jugendlichen negative Konsequenzen androhen.
Von einem geringeren Risiko für ein grenzverletzendes Verhalten und für sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen gehen wir als Pfarrei aus:
° wenn die Art, die kurze Dauer und die schwache Intensität des Verhältnisses zu den Kindern und Jugendlichen kein besonderes Vertrauens- oderAbhängigkeitsverhältnis gegenüber den ehrenamtlichen Mitarbeitenden und keine besonderen Macht- und Hierarchiestruktur erwarten lassen;
° wenn die Begegnungen mit den Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum stattfinden mit wechselnden Teilnehmerinnen und Teilnehmern;
° wenn eine reine Vorstands-, Verwaltungs- oder organisatorische Tätigkeit ohne Gruppenarbeit oder dauerhaften Kontakt mit Kindern und Jugendlichen vorliegt.
Wir wollen durch die gezielte Schaffung von einerseits präventionsfördernden Strukturen (= Zuständereform) und andererseits einer präventionsfördernden Haltung aller Mitarbeitenden (= Gesinnungsreform) in unserer Pfarrgemeinde sicherstellen, dass
° erstens das Risiko, zu einem Tatort grenzverletzenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen – sowie ebenso an schutz- und hilfebedürftige Erwachsene – hier auf Cappenberg oder in Langern zu werden, minimiert wird,
° und zweitens, dass Kinder und Jugendliche – sowie ebenso schutz- und hilfebedürftige Erwachsene –, die dennoch von grenzverletzenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, in unserer Pfarrgemeinde und unserer Kindertageseinrichtung eine angemessene und qualifizierte Hilfe finden können.
So gehören zu der Zuständereform, die wir in unserer Pfarrgemeinde mit diesem ISK durchführen erstens die grundsätzliche Anforderung eines erweiterten Führungszeugnis und zweitens eine Selbstauskunftserklärungvon bestimmten Mitarbeitenden. Deshalb ist diese Strukturreform nicht Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber den in der Pfarrei mit ganzem Herzen engagierten Menschen, sondern dient der eigenen Sicherheit, nicht in Verdacht zu geraten, zu grenzüberschreitenden Verhalten oder sexualisierter Ge-walt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu neigen. Drittens wird mit diesem ISK ein Beschwerdemanagement in unsrer Pfarrei etabliert, denn zu den
„institutionellen Risikofaktoren gehört beispielsweise auch die Missachtung des kindlichen Rechts auf Beteiligung und Beschwerde, also mangelnde Mitbestimmungsrechte und fehlende oder ungeeignete Verfahren der Beschwerde.“ (S. Hottwald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 104).
Zu der Gesinnungsreform gehört, dass wir uns wünschen, dass alle haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Pfarrei tätigen Menschen sich den von der Pfarrei erstellten Verhaltenskodex zu eigen machen, ihn verinnerlichen und als ein äußeres Zeichen ihrer inneren Überzeugung unterschreiben können.
2.3 ZUR ÜBERPRÜFUNG DER PERSÖNLICHEN EIGNUNG DER HAUPT- UND EHRENAMTLICH MIT-ARBEITENDEN
Als Pfarrgemeinde auf Cappenberg und in Lagern tragen wir Sorge, dass auch in der Kinder- und Jugendarbeit nur Personen tätig werden, welche sowohl die erforderliche Sachorientierung (= Sachkompetenz) als auch eine gewünschte Menschen- bzw. Personenorientierung (= soziale Kompetenz bzw. Sozialkompetenz) mitbringen. Dies wird bei der Auswahl, der Anstellung und der Begleitung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden überprüft und stellt einen wichtigen Bestandteil der Leitungsaufgaben in der Pfarrgemeinde dar. Der Pfarrverwalter wird diesbezüglich vor der Ernennung von der Prämonstratenserabtei Hamborn und dem Bistum Münster auf seine Eignung geprüft.
Alle mit Vertrag Beschäftigten der Pfarrgemeinde werden von der Kirchenverwaltung geprüft: In jedem Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch wird die Sensibilität der Pfarrei für Fragen von sexueller Gewalt und Prävention betont und das Einfühlungsvermögen der Bewerberin und des Bewerbers durch gezielte Fragen in Bezug auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im jeweiligen Arbeitsfeld überprüft. Ein Arbeitsvertrag kann gültig erst nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und der Selbstauskunftserklärung geschlossen werden.
Alle mit Vertrag Beschäftigten erhalten von der Kirchenverwaltung die aktuelle Fassung der Rahmenordnung der Deutschen Bischofkonferenz, die aktuelle Präventionsordnung für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münsters sowie die Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung ausgehändigt.
Als verpflichtend wird von dem Kirchenvorstand für sämtliche mit Vertrag Beschäftigten verlangt:
° die Teilnahme an einer Präventionsschulung – dem Umfang entsprechend der jeweiligen Aufgabe – sowie die regelmäßige Fortbildung;
° die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Unterzeichnung der Selbstauskunftserklärung.
Von allen ehrenamtlich Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer Tä-tigkeit mit Kindern und Jugendliche in Berührung kommen, wird von dem Kirchenvorstand verpflichtend verlangt:
° die Teilnahme an einer Präventionsschulung in der Pfarrgemein-de durch eine befähige Schulungskraft oder die Teilnahme an einer Präventionsschulung durch Angebote im Bistum Münster;
° die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch diejenigen ehrenamtlich Mitarbeitenden, die in der Pfarrei regelmäßig Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben oder mit Kindern und Jugendlichen eine Übernachtung planen und durch-führen;
° sowie den Verhaltenskodexes der Pfarrei zu unterschreiben.
2.3.1 UNSERE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
Für die Pfarrgemeinde Cappenberg sind – ohne Berücksichtigung der Kindertageseinrichtung – derzeit mit Vertrag beschäftigt:
° ein Pfarrverwalter, der von der Prämonstratenserabtei Hamborn dem Bischof von Münster für die Pfarrseelsorge auf Cappenberg und in Langern präsentiert wird;
° zurzeit zwei Personen als Küsterin bzw. als Küster;
° eine Organistin;
° eine Pfarrsekretärin;
° und verschiedene Reinigungskräfte für die Stiftskirche, für das Pfarrheim und für das Pfarrhaus.
Hinzukommen verschiedene ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Anliegen der Pastoral und in der Liturgie und der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche:
° bei der Vorbereitung auf die Erstkommunion (= Tischmütter und Tischväter);
° bei der Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung (= ehrenamtliche Katecheten);
° im Bereich der Liturgie als priesterliche Seelsorgeaushilfe – und in Zukunft eventuell auch als Wortgottesdienstleiter und Wortgottes-dienstleiterin –, als ehrenamtlich tätiger Diakon, als Kommunionhelferin und -helfer sowie als Lektorin und Lektor;
° als Betreuer und Betreuerinnen für die Messdienerinnen und Messdiener;
° als Betreuer und Betreuerin bzw. als Begleiter und Begleiterin oder als Helfer und Helferin bei Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie von Kinder- und Jugendfreizeiten;
° als Leiter oder Leiterinnen von Familienkreisen und gegebenenfalls von Mutter-Kind-Gruppen bzw. von Krabbelgruppen;
° als Katechet oder Katechetin in einem parallelen Wortgottesdienst zur Eucharistiefeier am Sonntag;
° als Heferinnen und Helfer bei pfarrlichen Veranstaltungen und Festen oder als Reinigungskräfte für pfarrliche Räum vor und nach Veranstaltungen;
° und schließlich als Mitglied des Pfarreirates, des Kirchenvorstandes und der verschiedenen Ausschüsse, die dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand zuarbeiten und unterstützen.
2.3.2 DAS ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS
Mit dem Instrument, dass die Pfarrgemeinde von bestimmten in der Pfarrei dauerhaft engagierten Personen ein erweitertes Führungszeugnis (= eFZ) verlangt, soll verhindert werden, dass verurteilte Täterinnen oder Täter – z.B. durch einen Stellenwechsel – einen neuen Zugang zu Kindern und Jugendlichen finden. So werden Mitarbeitende in kinder- und jugendnahen Arbeitsbereichen bei Beginn ihrer Tätigkeit – und dann alle fünf Jahre aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die anfallenden kommunalen Kosten für die Erteilung bei einer beruflichen Tätigkeit übernimmt die Pfarrgemeinde. Alle Mitarbeitenden, die mit Vertrag für die Kirchengemeinde arbeiten, werden regelmäßig von der Zentralrendantur aufgefordert, dort ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. So ist ein erweitertes Führungszeugnis z.B. erforderlich für:
° hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger;
° haupt-, neben- und ehrenamtliche Küster und Küsterinnen;
° haupt-, neben- und ehrenamtliche Pfarrsekretärinnen;
° haupt-, neben- und ehrenamtliche Chorleiter, Chorleiterinnen, Organisten und Organistinnen;
° ehrenamtliche Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter von Messdienerinnen sowie von Kinder- und Jugendgruppen;
° ehrenamtliche Katecheten sowie Tischmütter und Tischväter bei Veranstaltungen mit Übernachtung;
° alle Reinigungskräfte von Gebäuden und Pflegerinnen von Außenanlagen, die mit Vertrag für die Pfarrei arbeiten;
° und alle vertraglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung.
2.3.3 DIE SELBSTAUSKUNFTSERKLÄRUNG
Die hauptamtlich Mitarbeitenden in der Pfarrei werden erstmalig bei Dienstantritt aufgefordert, eine sogenannte ‚Selbstauskunftserklärung‘ abzugeben. Dieser Erklärung wird in der Regel von der Zentralrendantur aufbewahrt und verwaltet.
In dieser Erklärung versichert die hauptamtlich in der Pfarrei mitarbeitende Person, dass sie nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt worden ist und auch niemals ein Ermittlungsverfahren gegen ihre Person eingeleitet worden ist. Für den Fall der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet sich die in der Pfarrei mitarbeitende Person, dies unver-züglich der Präventionsfachkraft und dem Pfarrverwalter oder direkt dem Bistum Münster mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für
° hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger;
° haupt- und nebenamtliche Chorleiter, Chorleiterinnen, Organisten und Organistinnen;
° haupt- und nebenamtliche Küster und Küsterinnen;
° haupt- und nebenamtliche Pfarrsekretärinnen;
° und pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kindertageseinrichtung
3. UNSER VERHALTENSKODEX
Dieser Verhaltenskodex, den der Kirchenvorstand mit diesem ISK der Pfarrgemeinde von Cappenberg und Langern der Öffentlichkeit vorstellt, ist Teil der Gesinnungsreform, die alle Mitarbeitenden in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mitvollziehen sollen. Es geht um die richtige innere Haltunggegenüber Kindern und Jugendlichen und das korrekte Verhalten im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen.
Der Verhaltenskodex soll mithelfen, die von uns gewünschte und verlangte Kultur der Achtsamkeit in der Pfarrgemeinde fest zu etablieren und einen sensiblen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Personen zu fördern.
Der folgende Verhaltenskodex für die innere Haltung und das korrekte Verhalten aller Mitarbeitenden soll weder ein zwanghaftes Korsett sein, das Beziehungsarbeit unmöglich macht, noch Bestimmungen enthalten, die nur auf dem Papier stehen und die niemand kontrolliert. Er möchte vor allem ein sinnvolles Verhältnis von Nähe und Distanz zu Kindern, Jugendlichen und besonderes schutzbedürftigen Personen ermöglichen. Er soll ein deutliches Bekenntnis aller in der Pfarrei Mitarbeitenden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Achtung von Kinderrechten sein.
Solange noch kein Leitbild für unsere Pfarrgemeinde auf Cappenberg und in Langern entwickelt und vorgelegt worden ist, soll dieser Verhaltenskodex an seine Stelle treten.
Da der Kirchenvorstand von St. Johannes Ev. Cappenberg und Lan-gern zusammen mit allen Mitarbeitenden in unserer Pfarrgemeinde – gemäß der Lehre der Katholischen Kirche – die Rechte von Kindern und Jugendlichen schützt und fördert, verpflichten sich alle Mitarbeitenden – im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen –zu nachfolgendem Verhaltenskodex.
Präambel
Alle in der Pfarrei mitarbeitenden Personen sprechen sich für die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen aus. Kinder und Jugendliche haben universal und uneingeschränkt das Recht:
° angehört zu werden. Ihre Gedanken und Meinungen sind einer sorgfältigen Überprüfung würdig;
° ermutigt und unterstützt zu werden, bei Entscheidungsfindungen in eigener Sache aktiv teilzunehmen;
° auf Wohlbefinden sowie auf fördernde und schützende Entwicklung, damit sie ihre eigenen Fähigkeiten erkennen können;
° als Akteure ihrer eigenen Entwicklung betrachtet zu werden; dabei ist ihrer Gesundheit und Sicherheit, ihrem Wohlbefinden sowie ihrem Interesse ganz besondere Bedeutung beizumessen;
° im Kontext ihrer eigenen Kultur, Religion und ethnischer Herkunft respektiert und verstanden zu werden.
Diese Kinderrechte sind – ebenso wie alle folgenden Haltungen gegenüber Kindern und Jugendlichen – analog auch auf schutzbedürftige Erwachsene anzuwenden. Alle mitarbeitenden Personen in unserer Pfarrei erklären ihre Zustimmung zu folgenden Selbstverpflichtungen:
I. In Bezug auf die Sprache und die Wortwahl bei Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen:
° eine Kultur der Offenheit zu fördern, in der die Fragen von Kindern und Probleme geäußert und diskutiert werden dürfen;
° ihre Gedanken und Überlegungen gelten zu lassen und ihre Aussagen ernst zu nehmen;
° mit ihnen darüber zu sprechen, wie Menschen sich ihnen gegenüber verhalten;
° Kinder und Jugendliche nicht mit Worten zu beschämen, zu demütigen, herabzusetzen oder zu entwürdigen;
° keine physisch oder sexuell provozierende Gebärden oder Sprache gegenüber Kindern und Jugendlichen zu gebrauchen;
° Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihres Alters den Unterschied zwischen akzeptablen und inakzeptablen Verhaltensweisen zu erklären.
II. In Bezug auf eine adäquate Gestaltung von Nähe und Di-stanz zu Kindern und Jugendlichen
° den Kindern und Jugendlichen mit Respekt zu begegnen und sie als selbständige Personen anzuerkennen;
° sie als schutzwürdige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen und Rechten wahrzunehmen;
° sich zu bemühen, ihre Persönlichkeiten richtig zu erfassen;
° mit ihnen kooperativ und respektvoll zu arbeiten und als Basis gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung walten zu lassen;
° mit ihnen so zu arbeiten, dass dabei ihre Fähigkeiten und Talente gefördert werden und ihre Leistungsfähigkeit entwickelt wird;
° sich nicht übertrieben lange mit einem Kind oder einem Jugendlichen allein zu beschäftigen und sie damit von den anderen abzugrenzen;
° Kinder und Jugendliche nicht allein zu sich nach Hause einzuladen;
° mit einem Kind oder Jugendlichen nicht allein zu übernachten;
° sicherzustellen, dass auf jeden Fall bei allen seelsorgerischen oder sonstigen Gesprächen mit Kindern oder Jugendlichen – vor allem aber bei der Beichte oder Beichtgesprächen – die nötige physische Distanz gewahrt bleibt;
III. In Bezug auf die Angemessenheit von Körperkontakten zu Kindern und Jugendlichen
° Die individuellen Grenzen des Gegenübers werden geachtet;
° sich zu bemühen, Gefahren, die zu grenzverletzenden Verhalten oder zu Gewalthandlungen Dritter gegenüber Kindern oder Jugendlichen führen können, rechtzeitig zu erkennen;
° Hilfestellungen – z.B. beim Ankleiden von Messdiener undMessdienerinnen – erfolgen nur mit Einverständnis des Kindes.
IV. Zur Beachtung der Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen
° vor dem Betreten eines privaten Raums von einem Kind oder von einem Jugendlichen, bitte an der Tür anklopfen;
° bei Übernachtungsveranstaltungen die räumliche Trennung von Jungen und Mädchen beachten;
° Für getrennte sanitäre Anlagen für Jungen und für Mädchen sorgen;
° keine physisch oder sexuell provozierenden Handlungen zu tätigen;
° sich falschem und unangemessenem Verhalten Dritter gegenüber Kindern und Jugendlichen zu widersetzen;
° keine missbräuchlichen Handlungen an Kindern oder Jugendlichen zuzulassen, zu organisieren oder zu fördern.
V. Zur Zulässigkeit von Geschenken an Kinder und Jugendliche
° keine persönlichen Geschenke an ein einzelnes Kind oder an einen einzelnen Jugendlichen zu machen;
° Kinder oder Jugendliche nicht zu diskriminieren, indem ausgewählten Kindern und Jugendlichen mittels Geschenken, Zuwendungen oder Geld eine bevorzugte Behandlung gewährt wird;
° ausschließlich nach Absprache und im Namen des gesamten betroffenen Teams ein Geschenk an ein Kind oder an einen Jugendlichen aus besonderen Anlass zu überreichen.
VI. Zum Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
° Fotos werden nur mit Einverständnis der Kinder und Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten veröffentlicht;
° bei Medien wird auf das FSK geachtet. Bei der Auswahl von Medien werden gewaltverherrlichende und sexualisierte Inhalte vermieden.
° keine Fotos oder Videos oder Ähnliches anschauen, die das Kind oder den Jugendlichen in seiner Würde verletzen. Pornografisches Material wird nicht gezeigt;
° sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche bei fotografischen Aufnahmen – auch Videos etc. – korrekt gekleidet sind und dass sexuell suggestive Posen vermieden werden;
° keine Fotos oder Videos oder Ähnliches von den Kindern und Jugendlichen herstellen, die das Kind oder den Jugendlichen in seiner Würde verletzen.
VII. Verhaltensregeln zur allgemeine Vermeidung von Risikosituationen
Abschließend sind zur allgemeinen Vermeidung von Risikosituationen und zur Absicherung der mitarbeitenden Personen folgende Grundsätze bei Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrgemeinde von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu beachten:
° dafür zu sorgen, dass sich – wenn immer möglich – andere Erwachsene in der Sichtweite von Kindern und Jugendlichen aufhalten;
° dafür zu sorgen, dass bei einem Beichtgespräch des Priesters mit dem Kind oder dem Jugendlichen andere Erwachsene zwar nicht in Hörweite aber in Sichtweite sind;
° dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche nicht in Situationen geraten, bei denen sie allein mit einer erwachsenen Person sind – z.B. in einem Auto, in einem Büro oder in einer sonstigen Räumlichkeit – so dass die jeweiligen Vorgänge nicht von Dritten beobachtbar sind;
° dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche bei Ausgängen, Fahrten und Freizeitaktivitäten mit einem Erwachsenem stets von einer zweiten Person begleiten werden;
° dafür zu sorgen, dass kein Kind oder Jugendlicher sich bei geschlossener Tür allein mit einem Erwachsenen in einem Zimmer aufhält;
° dafür zu sorgen, dass der bevorzugte Treffpunkt von Messdienerinnen und Messdienern, von Kommunionkindern oder von Firmlingen bei ihren jeweiligen Gruppenstunden das Pfarrheim oder die Stiftskirche ist.
Erstunterzeichnende dieses Verhaltenskodexes sind die Mitglieder des Kirchenvorstandes und des Pfarreirates und aller mit Vertrag beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Pfarrgemeinde.
4. UNSER QUALITÄTSMANAGEMENT
Zum zentralen Wissensbestand im betriebswirtschaftlichen Qualitätsmanagement (= QM) gehört die Unterscheidung von Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. Bisher wurde in der Pfarrei St. Johannes Ev. kein systematisches QM betrieben. Mit dem gegenständlichen ISK möchten wir die Implementierung des QM in die äußere Struktur der Pfarrei, in die liturgischen, pastoralen und sonstigen Prozesse und in die – aus allen Prozessen – hervorgehenden Resultate vorantreiben.
Durch die verbindliche Festschreibung eines ISK, die Aus- und Fortbildungder Mitarbeitenden im Bereich der Prävention, die Einrichtung einesfunktionierendem Beschwerdemanagement und aller zusätzlichen Maßnahmen einer Primärprävention wird die Strukturqualität der Pfarrgemeinde in einem ersten Schritt deutlich verbessert. Das hat dann unmittelbar auch positive Auswirkungen auf die Prozessqualität bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrgemeinde.
4.1 DIE NACHHALTIGE SICHERUNG DER ERGEBNISQUALITÄT DER PASTORAL
Längerfristiges Ziel des QM der Pfarrgemeinde St. Johannes Ev. wird es natürlich sein, dass erstens aus der Perspektive der in der Pfarrei mitarbeitenden Personen, zweitens aus der Perspektive der betroffenen Gläubigen vor Ort, drittens aus der Perspektive der Bistumsleitung und der Prämonstratenserabtei Hamborn und viertens aus der Perspektive der relevanten Förderer der Pfarrgemeinde – so namentlich das Land Nordrhein-Westfalen als Eigentümer der Stiftskirche und der Graf von Kanitz als Eigentümer der Schlosses Cappenberg – die faktischen Ergebnisse aller Prozesse innerhalb der Pfarrgemeinde nachhaltig zufriedenstellend sind.
Es ist die Aufgabe der Kirchenverwaltung der Pfarrgemeinde für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dieser genannten Personengruppen zu sorgen, die – durch ihre persönlichen oder finanziellen Beiträge – zum ‚Erfolg‘ unserer Pfarrgemeinde wesentlich und substanziell beitragen.
4.2 DAS BESCHWERDEMANAGENT
Die Missachtung des Rechtes des Kindes oder des Jugendlichen auf Beteiligung und Beschwerde gehört für S. Gottwald-Blaser und A. Unterstaller zu den „institutionellen Risikofaktoren“ (vgl. dies. (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 104).
„Ein achtsames Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche gehört und ernstgenommen werden, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass erlebte Grenzverletzungen und Übergriffe aufgedeckt werden“ (ebenda S. 105).
Von allen mitarbeitenden Personen erwartet der Kirchenvorstand, dass sie mit Unzufriedenheitsäußerungen und Beschwerden jeglicher Art von Kinder und Jugendlichen professionell umgehen können.
Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich mitarbeitenden Personen sind mithin auch erste Ansprechpersonen in der Pfarrei für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, wenn möglicherweise ein grenzverletzendes Verhalten gegenüber einem Kind oder Jugendlichen vorliegt.
Als nachfolgende Ansprechpersonen für einen konkreten Verdachtsfall stehen die Mitglieder des Präventionsausschusses des Kirchenvorstandes, die Präventionsfachkraft in der Pfarrei und der Pfarrverwalter zur Verfügung.
An wen kann ich mich im Verdachtsfalle wenden?
a) beim Bistums Münster bei einem Verdacht gegen einen kirchlichen Mitarbeiter eine kirchliche Mitarbeiterin:
Dipl. Sozialarbeiterin Hildegard Frieling-Heipel
Tel: 0173-1643969
Bardo Schaffner:
Tel: 0151-43816695
b) in der Stadt Selm:
Jugend, Schule, Familie und Soziales (Leitung) Stabsstelle (Leitung)
Herr Strickstrock
Tel.: 02592 69-266 / 02592 69-100
E-Mail: w.strickstrock@stadtselm.de
c) in der Stadt Lünen:
Jugendhilfe und Förderung
Frau Hörnemann
Franz- Goormann- Str. 2, 44532 Lünen
Tel.: 02306 104-1402 / 02306 104-211191
E-mail: elke.hoernemann.21@luenen.de
d) in der Stadt Werne:
Frau Sina Schwätter
Bahnhofstr. 8, 59368 Werne
Tel.: 02389- 71-513
e) beim Caritasverband Lünen- Werne- Selm
Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Langestr. 84, 44532 Lünen
Tel.: 02306 7004 1110
4.3 DIE AUS- UND FORTBILDUNG
Grundlage für eine erfolgreiche Implementierung unseres ISK in die Struktur unserer Pfarrei ist eine professionelle präventive und inklusive Haltung aller in der Pfarrei mitarbeitenden Personen. Denn: „Aus Haltungen werden im beruflichen Alltag Handlungen.“ (So S. Hottwald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 65).
Da eine derartig erforderliche professionelle Haltung in erster Linie auf Wissen basiert, werden alle Haupt-, neben- und Ehrenamtlichen, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei haben, zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ im Bistum Münster geschult und anschließend regelmäßig fortgebildet.
Für Seelsorger und Seelsorgerinnen ist eine 12-stündige Schulung, vorgesehen, ebenso absolvieren KITA-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine 12-stündige Schulung. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen sowie Betreuerinnen und Betreuer von Messdienern und Messdienerinnen besuchen eine 6-stündige Schulung.
Die Präventionsfachkraft der Pfarrgemeinde, Frau Beate Spitzer-Dress, achtet auf die Vollständigkeit der ersten Ausbildung und auf die Regelmäßigkeit der Fortbildung- und Auffrischungsschulungen. Im Abstand von fünf Jahren werden die Schulungen aufgefrischt. Die Sammlung der Teilnahmebescheinigungen an Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Prävention erfolgt im Pfarrbüro.
4.4 DIE MASSNAHMEN EINER PRIMÄRPRÄVENTION ZUR GEZIELTEN STÄRKUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
Wer Kinder und Jugendliche stärken möchte, muss erstens das Recht auf Entfaltung durch geeignete Maßnahmen fördern:
° Als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung verpflichten wir uns, den Schutzrahmen für die Kinder und Jugendlichen so auszugestalten, dass eine Atmosphäre entsteht, in der vertrauensvolle Beziehungen zwischen den Mitarbeitenden und den anvertrauten Kindern und Jugendlichen hergestellt werden können und der es den Kindern und Jugendlichen erlaubt, „sich auszuprobieren, sich zu entdecken und ihre Persönlichkeit zu entfalten. … Durch Schutzvereinbarungen entstehen neue Möglichkeiten der Begegnung und bleiben erhalten“ (So S. Hottwald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 95).
Wer Kinder und Jugendliche stärken möchte, muss zweitens das Recht auf Partizipation, Inklusion und Beschwerde der Kinder und Jugendlichen durch geeignete Maßnahmen fördern:
° Als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung verpflichten wir uns, möglichst niedrigschwellige Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche – sich zu beteiligen oder sich zu beschweren – zu schaffen, um so das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen systematisch mit Elementen der Beteiligung zu begrenzen. (Vgl. S. Hottwald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 98).
° Um das Recht auf Partizipation, Inklusion und Beschwerde der Kinder und Jugendlichen in der Praxis umzusetzen, verpflichten sich alle Mitarbeitenden der Pfarrgemeinde und der Kindertageseinrichtung die fünf wesentlichen Prinzipen zur Umsetzung zu beachten: Das Prinzip der Information, das Prinzip der Transparenz, das Prinzip der Freiwilligkeit, das Prinzip der Verlässlichkeit und das Prinzip der individuellen Begleitung. (Vgl. S. Hottwald-Blaser u. A. Unterstaller (2017): Prävention all inclusive, hg. v. AMYNA e.V., München, S. 116-119).
Wer Kinder und Jugendliche stärken möchte, muss drittens dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine geschlechterrollensensible und auf einegeschlechterrollenöffnende Erziehung mehr Beachtung – als in der Vergangenheit in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit üblich – schenken:
° Als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung verpflichten wir uns, zukünftig eine geschlechterrollenreflektierende und eine geschlechterrollenöffnende Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu etablieren.
Wer Kinder und Jugendliche stärken möchte, muss viertens auch der Elternarbeit eine angemessene Aufmerksamkeit schenken:
° Als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung verpflichten wir uns, die Elternarbeit partnerschaftlich zu gestalten und strukturell bei der Kinderund Jugendarbeit einzubauen.
° Wir verpflichten uns als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung Mitarbeitende zukünftig auch im Bereich der Elternarbeit zu qualifizieren.
° Wir verpflichten uns als Pfarrgemeinde und Kindertageseinrichtung auch für Eltern zuverlässige und niedrigschwellige Möglichkeiten zur Partizipation und zur Beschwerde strukturell zu schaffen.
5. DAS GESONDERTE INSTITUTIONELLE SCHUTZKONZEPT FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNG
5.1 ZUR KINDERTAGESEINRICHTUNG
In unserer katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes Evangelist gibt es eine Kindertageseinrichtung. In dieser dreigruppigen Einrichtung werden ca. 60 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt in den Gruppenformen I und III nach dem Kinderbildungsgesetz (= KiBiz)[1] betreut.
Das eigene Institutionelle Schutzkonzept dieser katholischen Tageseinrichtung St. Johannes soll das Recht der Kinder, welche die Tageseinrichtung besuchen, auf eine Erziehung und Betreuung ohne grenzverletzenden Verhaltens oder sexualisierter Gewalt sicherstellen. Es trägt gleichzeitig dazu bei, den dort tätigen Erzieherinnen und Erziehern einen gewaltfreien Arbeitsplatz zu sichern.
Als Kindertageseinrichtung haben wir den Auftrag, die uns anvertrauten Kinder vor Gewalt und grenzverletzenden Übergriffen zu schützen und tragen eine große Verantwortung für deren körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Unsere Tageseinrichtung bietet Kindern einen sicheren Raum, der ihnen Freiräume für ihre altersgemäße Entwicklung bietet. Die Mitarbeitenden tragen dazu bei, eine Atmosphäre zu schaffen, die diesem Auftrag gerecht wird. Unser Leitbild, bietet der Einrichtung Grundorientierung unseres pädagogischen Handelns und ist auf der Homepage abrufbar.
Das vorliegende institutionelle Schutzkonzept ist in einer zweiten Arbeitsgruppe – bestehend aus Erzieherinnen und Gemeindemitgliedern – erarbeitet worden.
Dieses institutionelle Schutzkonzept bietet für die Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung Sicherheit im Umgang mit eventuell auftretenden Problematiken. Auch erleichtert es ihnen die Einschätzung und Handhabung bei Grenzverletzungen und sexuellem Übergriffen.
Das institutionelle Schutzkonzept ist Bestandteil der Konzeption der Kindertageseinrichtung. Das ISK wird mindestens einmal im Jahr in einer Teambesprechung überprüft, damit es durch Beschluss der Leitung und des Kirchenvorstandes auf den aktuellen Stand gebracht werden kann und die Mitarbeitenden weiterhin sensibilisiert für das Thema bleiben.
Das ISK für die Kindertageseinrichtung wird auf der Homepage veröffentlicht und zusätzlich gesondert vorgestellt:
· den Elternbeiräten
· und den Elternversammlungen.
Das ISK für die Kindertageseinrichtung ist abgespeichert und hinterlegt:
· im Pfarrbüro der Kath. Pfarrgemeinde St. Johannes Ev. beim Pfarrverwalter, Schlossberg 2, 59379 Selm - Cappenberg
· und in der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes Ev bei der Leitung, Buschkamp 13, 59379 Selm - Cappenberg.
5.2 DIE AUS DEM LEITBILD RESULTIERENDE ZIELSETZUNG FÜR DAS ISK DER EINRICHTUNG
Aus unserem Leitbild für die Kindertageseinrichtung haben wir folgende Ziele für das ISK der Einrichtung abgeleitet:
· Die Kindertageseinrichtung als Schutzort
Erstes Hauptziel aller beschäftigten Erzieher und Erzieherinnen ist es, die Kindertageseinrichtung zu einem Schutzort zu machen, in dem kein Raum für Missbrauch entsteht.
· Die Kindertageseinrichtung als Kompetenzort
Zweites Hauptziel aller Erzieher und Erzieherinnen ist es, unsere Einrichtung zu einem Kompetenzort zum Thema „sexualisierter Gewalt“ zu machen. Wir wollen als Erzieher und Erzieherinnen aus einer präventiven Erziehungshaltung heraus uns mit dem Thema der sexualisierten Gewalt intensiv auseinandersetzen, um so bei den Eltern und Erziehungsberechtigten Ängste und Unsicherheiten abzubauen. Wir werden genau hinsehen, was in der Kindertageseinrichtung mit den uns anvertrauten Kindern geschieht und unverzüglich die richtigen Schritte einleiten, sobald dennoch ein Verdachtsfall auftritt.
Wenn die Kinder aus sich heraus uns, den Erziehern und Erzieherinnen, etwas erzählen oder mitteilen, haben wir als Erzieher und Erzieherinnen die Chance, für die Kinder zu einer wichtigen Vertrauensperson zu werden.
Aber auch Eltern, die sich Sorgen um ihr Kind machen, können in unserer Kindertageseinrichtung Rat und Unterstützung erhalten. Denn vielen Eltern fällt es vielleicht leichter, zunächst bei uns Rat und Beistand zu suchen.
· Die Kindertageseinrichtung als Ort, der besonderen Wert legt auf die persönliche Eignung der Mitarbeitenden
Um die beiden Hauptziele unserer Kindertageseinrichtung sicher umzusetzen, werden alle Erzieher und Erzieherinnen bezüglich ihrer fachlichen und sozialen Eignung für die Arbeit mit Kindern in den Einstellungsgesprächen zuerst überprüft und anschließend permanent fortgebildet. Zur geforderten Fortbildung gehört stets die Präventionsschulung.
Einstellungsvoraussetzung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das alle fünf Jahre aktualisiert werden muss, sowie die Vorlage einer unterschriebenen Selbstauskunftserklärung. Die Unterlagen werden von der Zentralrendantur in Werne verwaltet. Die Mitarbeitenden erhalten nach Einsichtnahme das erweiterte Führungszeugnis zurück.
Bei jedem Einstellungsgespräch, an dem stets auch ein Vertreter des Kirchenvorstandes teilnimmt, wird das ISK der Einrichtung und ISK der Pfarrei thematisiert und nach den persönlichen Erfahrungen mit Schutzkonzepten vor Sexualisierter Gewalt gefragt.
Zur Einstellungsvoraussetzung gehört so auch, den Verhaltenskodex der Pfarrei und das ISK der Kindertageseinrichtung zu unterschreiben.
Die Praktikanten in unserer Einrichtung werden mit dem ISK vertraut gemacht und bei ihrer Arbeit begleitet.
5.3 DIE RISIKOANALYSE FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNG
Wir tragen als Erzieher und Erzieherinnen eine gemeinsame Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder. Deshalb war es uns wichtig, dass bei der Erarbeitung des vorliegenden Institutionellen Schutzkonzeptes die wesentlichen Anspruchsgruppen beteiligt wurden. Ihre Sichtweise auf unsere Kindertageseinrichtung sollte unbedingt Berücksichtigung finden, und wir wollen weiterhin mit ihnen beteiligungsorientiert arbeiten.
Unter Beteiligung der Mitarbeitenden, der Leitung der Einrichtung, des Trägers der Einrichtung sowie des Elternbeirates fand zunächst eine sehr intensive Auseinandersetzung mit der allgemeinen Situationsanalyse für Kindertageseinrichtungen und mit der besonderen Risikoanalyse unter Beachtung der Risikoorte statt.
Natürlich vergessen wir nicht, dass auch die uns anvertrauten Kindern, die Gemeinde Selm, die Öffentlichkeit, die verschiedenen Firmen, mit den wir geschäftlich zusammenarbeiten, externe Kräfte, die uns unterstützen, und die Presse weitere wichtige Anspruchsgruppen unserer Einrichtung sind.
a) Zur Situationsanalyse
Auf der Basis der allgemeinen Situationsanalyse für Kindertageseinrichtungen wird für klassische Situationen ein Soll-Zustand festgelegt, der den Mitarbeitenden hilft, im Alltag stets den richtigen Umgang mit den Kindern zu pflegen:
· um die richtige Nähe und die richtige Distanz zu den Kindern zu wahren;
· um nicht über die erlaubten Berührungen, die angemessenen Körperkontakte und Kuscheleinheiten hinauszugehen;
· um zu wissen, wann eine Einzelbetreuung formal erlaubt ist;
· um bei der Kommunikation mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden die richtige Sprache und Wortwahl zu finden;
· um Sorgfalt bei der Auswahl einer angemessene Kleidung für die Kinder und die Mitarbeitenden walten zu lassen;
· und um mit Geschenken und Vergünstigungen an die Kinder und ihre Familien professionell umzugehen.
b) Zur Risikoanalyse
Mit der Risikoanalyse wird im Sinne einer Bestandsaufnahme überprüft, ob und wo Risiken oder Schwachstellen in der Kindertageseinrichtung bestehen könnten, welche die Ausübung von grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt ermöglichen oder gar begünstigen.
Für eine erfolgreiche Risikoanalyse wird eine angemessene Sensibilisierung vorausgesetzt. Es soll ein geteiltes und gemeinsames Verständnis für Risikosituationen erarbeitet werden, um daraus anschließend eine richtige Umgangsweise zu bestimmen. Folgende Risikoorte sind einer besonderen Betrachtung zu unterziehen:
· Der Wickelraum
· Der Schlafraum
· Der Ausruhraum
· Der Waschraum inklusive den Toilettenkabinen
· Die Ausflüge
· Die jährlichen Übernachtungen
· Das externes Personal (Logopäden, Therapeuten, u.a.)
· Die Turnhalle
· Die Nebenräume
· Die uneinsichtigen Spielflächen
c) Die theoretischen Risikofaktoren
Im Folgenden werden einige theoretische Risikofaktoren aufgelistet, die grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt an Kindern in einer Einrichtung begünstigen. Das Wissen um diese theoretischen Risiken schärft den Blick für den faktischen Ist-Zustand in unserer Einrichtung und zieht ggf. Diskussions- und Veränderungsbedarf nach sich, um einen gewünschten Soll-Zustandes zu garantieren.
Die Risiken auf struktureller Ebene
· Fehlende Kenntnis über besondere Risikoorte und Risikozeiten (z.B. bei Übernachtung oder Pflegesituationen)
· Unklarheit im Team, wer für was Verantwortung trägt
· Intransparente Kommunikationsstrukturen
· Fehlendes Wissen über „Sexualität von Kindern und Jugendlichen“ sowie über „sexualisierte Gewalt“
· Fehlendes oder unbekanntes Beschwerdemanagement
Die Risiken auf Träger- und Leitungsebene
· Ausblenden des Themenfeldes „Sexualität“ (u.a. bei den Doktorspielen der Kinder) und „sexualisierte Gewalt“
· Fehlende Dienstbesprechungen
· Fehlende Förderung der fachlichen Weiterentwicklung der Mitarbeitenden und des Teams
· Fehlende Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis
· Kein Ablaufplan für den Umgang mit Verdachtsfällen
Die Risiken auf Ebene der Haupt- und Ehrenamtlichen
· Fehlende Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis
· Fehlendes Wissen im Umgang mit Verdachtsfällen
· Mangelnder Informationsaustausch
Die Risiken auf der Ebene des pädagogischen Konzepts
· „Sexualität“, „grenzverletzendes Verhalten“ und „sexualisierter Gewalt“ werden als Themen ausgeblendet
· Die Rechte der Kinder und vor allem ihre Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte werden vernachlässigt
Die Risiken auf der Ebene der Kommunikation unter den Anspruchsgruppen
· Fehlende Ansprechpersonen in der Kindertageseinrichtung bei Fragen, Problemen oder Beschwerden von Seiten der verschiedenen Anspruchsgruppen
· Die Spezifische Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf „sexuelle Gewalt“ wird unterschätzt – je jünger und schwächer die Zielgruppe ist, desto höher ist das Risiko für alle Formen des Machtmissbrauchs
5.4 DIE FORMULIERUNG EINES SOLL-ZUSTANDES IN DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Wir wollen den obigen Verhaltenskodex der Pfarrei unter Punkt 3 anwenden und mit der Vorgabe eines Soll-Zustandes für unsere Kindertageseinrichtung – konkretisieren. Dieser aus dem Verhaltenskodex abgeleitete Soll-Zustand basiert auf der Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Mitarbeitenden in der Kindertageseinrichtung.
Unser erstes Hauptziel ist der Schutz aller Kinder vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt. Das bedeutet konkret, den Mitarbeitenden eine Orientierung für ein angebrachtes Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen in der Kindertageseinrichtung konsequent verhindert. Denn im Mittelpunkt steht immer das Wohlergehen der Kinder. Ebenso sollen unsere Mitarbeitenden in unserer Kindertageseinrichtung vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt geschützt sein.
Dennoch bleibt es – auch auf dem Hintergrund der Risikoanalyse – im alltäglichen Umgang mit den Kindern wichtig, diesen die notwendige Wärme und Geborgenheit zu geben, die sie benötigen, um sich in der Kindertageseinrichtung wohl und angenommen zu fühlen und um sich in einer vertrauensvollen Umgebung positiv entwickeln zu können.
Der aus dem Verhaltenskodex der Pfarrei für die Kindertageseinrichtung abgeleitete Soll-Zustand dient der klaren Regelung von alltäglichen Situationen. Er bietet Schutz für Kinder aber auch für Eltern und Mitarbeitende, indem ein klarer Rahmen geschaffen wird, der Orientierung und Sicherheit bietet.
Die Kinder werden somit in der Kindertageseinrichtung vorausschauend vor möglichen Missbrauch und denkbarer Gewalt geschützt sein, sowie die Mitarbeitenden in der Kindertageseinrichtung möglichst vor falschen Verdächtigungen bewahrt werden.
Die nun vorliegende Beschreibung eines Soll-Zustandes wurde von der Leitung der Kindertageseinrichtung in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen, dem Elternbeirat und dem Träger partizipativ erarbeitet. Dies ist wichtig, damit die Ziele der Kindestageseinrichtung von allen relevanten Anspruchsgruppen inhaltlich voll mitgetragen werden.
Alle mitarbeitenden Personen unserer Kindertageseinrichtung erhalten das Institutionelle Schutzkonzept in schriftlicher Form ausgehändigt.
a) Der Soll-Zustand für die genannten Risikoorte
Im Folgenden möchten wir den gewünschten Soll- Zustand in unserer Kindertageseinrichtung speziell für die in der Risikoanalyse aufgeführten Risikoorte erläutern.
· Zum Wickelraum
Wenn ein Kind gewickelt werden muss, sucht das Kind die Person aus, von der es gewickelt werden möchte. Dies wird in der Regel die Bezugsperson sein, die für diese Zeit sich mit dem Kind allein im Wickelraum befindet.
Das Kind darf aber nur dann gewickelt werden, wenn zuvor eine andere erzieherisch mitarbeitende Person in der Gruppe darüber informiert wurde und die Aufsicht der restlichen Kinder in der Gruppe für diesen Zeitraum übernimmt.
Der Wickelbereich ist für die Zeit der Wickelsituation für alle Mitarbeitende zugänglich! Ausschließlich zum Schutz der Intimsphäre des Kindes kann es – in so begründeten Ausnahmefällen – geboten sein, die Tür zum Wickelraum nur einen spaltbreit offen zu halten.
Neue mitarbeitende Erzieher und Erzieherinnen in der Kindertageseinrichtung dürfen erst nach einer Eingewöhnungsphase Kinder wickeln. Kurzzeitpraktikanten werden vom Wickeln immer ausgeschlossen.
· Zum Schlafraum
Während der Schlafsituation ist zwar eine mitarbeitende Person stets präsent, aber jede andere mitarbeitende Person hat jederzeit Zutritt zum Schlafraum.
Ausschließlich wenn das Kind es ausdrücklich wünscht oder es zur Beruhigung des Kindes notwendig dient, darf das Kind am Kopf, am Rücken, am Arm oder an der Hand berührt werden.
Unter der Decke wird das Kind niemals berührt.
· Zu dem Ausruhraum
Während der Ausruhsituation ist eine mitarbeitende Person ebenfalls anwesend. Auch in dieser Situation kann jederzeit eine andere mitarbeitende Person hinzukommen.
· Zum Waschraum inklusive den Toilettenkabinen
Die Kinder dürfen selbständig zur Toilette gehen. Nur wenn ein Kind Hilfestellung benötigt, wird es begleitet. Dies gilt auch für das Händewaschen, bzw. die Benutzung der Waschbecken. Auch in dieser Situation wird gewährleistet, dass die Zugangstür zum Toilettenraum immer offen bleibt.
Die mitarbeitenden Personen melden sich ab, wenn sie ein Kind auf die Toilette oder in den Waschraum begleiten und organisieren eine Aufsicht für die restlichen Kinder in der Gruppe.
Mit den Kindern werden zuvor die Toilettenregeln besprochen.
· Zum Planschbecken, zu den Wasserspielen und zur Dusche
Im Sommer kann es sein, dass auf dem Außengelände Wasserspiele angeboten werden. Hier tragen die Kinder Badekleidung oder Schwimmwindeln.
Zieht sich ein Kind im Bereich des Außengeländes, des Gruppenraumes oder des Waschraumes um, sorgen die begleitenden Mitarbeitenden für genügend Sichtschutz zur Wahrung der Intimsphäre des Kindes.
Die Kinder ziehen sich dem Alter entsprechend alleine um. Bei den jüngeren Kindern hilft eine mitarbeitende Person beim Umziehen. Dabei bleibt die Tür immer – zumindest spaltbreit – geöffnet.
· Zu den Ausflügen
Alle Ausflüge finden entweder gruppenübergreifend oder auf der Gruppenebene statt. Dabei sind mindestens zwei mitarbeitende Personen zur Betreuung anwesend. Wenn dies nicht möglich ist, dürfen auch Eltern zur Beaufsichtigung eingeplant werden. Über ihre Aufgabe erhalten die Eltern eine konkrete Einweisung.
Die Ziele der Kinder werden altersspezifisch festgelegt und berücksichtigen die Kompetenz der Kinder.
· Zu den jährlichen Übernachtungen
Einmal im Jahr findet in der Kindertageseinrichtung für die Vorschulkinder, das sind die sogenannten „Pfiffiküsse“, eine Übernachtung statt. Dabei sind aus jeder Gruppe mindestens zwei Erzieher oder Erzieherinnen anwesend, die mit in dem Raum der Kinder schlafen.
Notausgänge und Fenster stehen ausreichend zur Verfügung. Auch die Feuerwehr wird informiert, wenn eine Übernachtung in der Kindestageseinrichtung stattfindet.
· Zum externen Personal
In unserer Kindertageseinrichtung gehören zum externen Personal die Logopäden, die Therapeuten, die Vorlesepaten und die Musikpädagogen
Für diese mitarbeitenden Personen wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Es wird diesbezüglich bei der zugehörigen Praxis, die diese Personen zu uns sendet, präzise nachgefragt.
Der jeweilige Raum, in dem – von der externen Kraft –diese Einheit mit den Kindern durchgeführt wird, bleibt jederzeit für die alle Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung zugänglich.
· Zur Turnhalle
Die Turnhalle ist durch die vielen Fenster ein von außen einsichtiger Raum. Deshalb wird darauf geachtet, dass die Kinder genügend Sichtschutz haben, wenn sie sich in der Turnhalle umziehen.
Sollte ein Erzieher oder eine Erzieherin mit den Kindern al-lein in der Turnhalle sein, werden die anderen mitarbeitenden Personen der Gruppe darüber informiert.
Die Tür der Turnhalle wird nie verschlossen, sondern bleibt jederzeit für alle Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung zugänglich.
· Zu den Nebenräumen
In den Nebenräumen dürfen die Kinder auch mal allein spielen. Sie werden jedoch in zeitlichen Abständen kontrolliert.
Wenn ein Praktikant oder eine Praktikantin sich allein im Nebenraum mit den Kindern befinden, werden auch diese in zeitlichen Abständen von einem Erzieher oder einer Erzieherin kontrolliert.
· Zu den uneinsichtigen Spielflächen
Auf unserem Außengelände und im Gebäude der Kindertageseinrichtung befinden sich auch einige uneinsichtige Spielflächen. Diese Flächen werden – je nach dem wo sich Kinder und Mitarbeitende befinden – während des Spieltages von der jeweiligen Aufsicht regelmäßig kontrolliert.
b) Der Soll-Zustand in unserer Kindertageseinrichtung um mit den theoretischen Risikofaktoren praktisch richtig umzugehen
Als Reaktion auf diese theoretischen Risikofaktoren haben wir folgenden Soll-Zustand für unserer Kindertageseinrichtung festgelegt:
Die Reaktion auf Risiken auf struktureller Ebene
· Sämtliche Mitarbeitenden wissen über die angeführten Risikoorte in der Kindertageseinrichtung bestens Bescheid.
· Die Zuständigkeiten der Verantwortlichen für die verschiedenen Bereiche werden regelmäßig im Team besprochen.
· Transparente Kommunikationsstrukturen werden mit den regelmäßigen Teamsitzungen geschaffen.
· Das Wissen über Sexualität von Kindern und Jugendlichen sowie über sexualisierte Gewalt wird über Fortbildungen und Inhouse-Schulungen durch externe Referenten auf den aktuellen Forschungsstand gehalten.
· In unserer Kindertageseinrichtung wird das Beschwerdemanagement systematisch im Qualitätsmanagement integriert. Denn „sich beschweren zu können“ und „ein offenes Ohr zu finden“ bedeutet im Kind Vertrauen aufzubauen und dem Kind die Erfahrung zu vermitteln, dass es in schwierigen oder in ungewöhnlichen Situationen Hilfe bekommt.
Es ist uns als Erzieher und Erzieherinnen wichtig, Kindern von klein auf zu vermitteln, dass sie sich mit all ihren Sorgen, Ängsten, Konflikten und Beschwerden an einen vertrauten Erwachsenen oder an einen Erzieher oder an eine Erzieherin wenden können, und so Hilfe und Unterstützung erhalten.
Wenn Kinder so früh wie möglich faktisch erleben, dass sie sich einem Erwachsenen anvertrauen können, desto eher haben sie vielleicht später auch den Mut über Grenzverletzungen oder Missbrauch mit einem vertrauten Menschen zu sprechen.
Die Kinder aus unserer Kindertageseinrichtung sollen auf diese Art und Weise auch im richtigen Umgang mit Geheimnissen sensibilisiert werden.
Die Reaktion auf Risiken auf Träger- und Leitungsebene
· Sowohl der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Johannes Ev. – als Vertreter des Trägers der Kindertageseinrichtung – als auch die Leitung der Kindertageseinrichtung achten darauf, dass die Themenfelder „Sexualität“ und „sexualisierte Gewalt“ durch regelmäßige Fortbildungen aller mit Vertrag mitarbeitenden Personen der Kindertageseinrichtung intensiv erarbeitet werden. Ebenfalls werden diese Themen respektvoll und offen im Team der Kindertageseinrichtung kommuniziert.
· Einmal im Monat nimmt das pädagogische Fachpersonal an einer Dienstbesprechung mit der Leitung teil, zu dem die Leitung ggf. auch einen Vertreter bzw. eine Vertreterin des Kirchenvorstandes einladen darf.
· Die mitarbeitenden Erzieher und Erzieherinnen werden vom Träger und von der Leitung der Kindertageseinrichtung gefördert durch eine fachliche Weiterentwicklung sowie durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Prävention.
· Ein Handout „Kinderschutz in Selm – Kindeswohlgefährdung sicher einschätzen“ hilft für den Umgang mit Verdachtsfällen. Außerdem haben wir – zur Unterstützung –mit Melanie Willfroth eine Kinderschutzfachkraft in der Einrichtung.
Die Reaktion auf Risiken auf Ebene der Haupt- und Ehrenamtlichen
· Eine Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis ist für den Träger und die Leitung der Kindertageseinrichtung durch die Zen-tralrendantur in Werne jederzeit möglich.
· Die Haupt- und Ehrenamtlichen werden bei Einstellung über das ISK der Pfarrei und der Kindertageseinrichtung sowie insbesondere über den richtigen Umgang mit Verdachtsfällen gut von der Leitung und von der Präventionsfachkraft eingewiesen.
· Es findet in der Kindertageseinrichtung ein regelmäßiger Informationsaustausch mit den zugehörigen Fachkräften in der Stadt Selm
Die Reaktion auf Risiken auf der Ebene des pädagogischen Konzepts
· Themen wie die „kindliche Sexualität“, „grenzverletzendes Verhalten“ und „sexualisierte Gewalt“ werden in der Konzeption der Kindertageseirichtung aufgeführt.
· Auch die Kinderrechte – und insbesondere die Beteiligungsrechte der Kinder – sind in der Konzeption der Kindertageseinrichtung mitberücksichtigt.
Die Reaktion auf Risiken auf der Ebene der Kommunikation unter den Anspruchsgruppen
· Die konkreten Ansprechpersonen – in der Kindertageseinrichtung, in der Pfarrei, im Bistum Münster, in den Städten Selm, Lünen und Werne – bei Fragen, Problemen oder Beschwerden werden von der Leitung der Kindertageseinrichtung in einer Elternversammlung vorgestellt.
· Die Mitarbeitenden werden im Hinblick auf „sexualisierte Gewalt“ und „grenzverletzendem Verhalten“ geschult und sensibilisiert.
c) Der Soll-Zustand in der Kindertageseinrichtung aufgrund der vorgelegten Situationsanalyse
Für die folgenden Situationen haben wir in unserer Einrichtung ebenfalls einen Soll-Zustand erarbeitet.
· Der richtige Umgang mit Nähe und Distanz (Berührungen, Körperkontakte, Kuscheleinheiten)
In der Kindertageseinrichtung wird großer Wert auf einen herzlichen Umgang mit den Kindern gelegt.
Eine Berührung zum Trösten und zum Beruhigen des Kindes ist richtig und erlaubt, wenn das Kind eigenständig das Bedürfnis nach Berührung verbal oder nonverbal äußert. Darunter fallen ebenso Berührungen im Spiel oder im täglichen Umgang mit den Kindern.
Alle „Berührungen des Kindes mit einem möglichem sexuellem Charakter“– z.B. Berührungen von Brust und Genitalbereich (mit Ausnahme des Wickelns im Rahmen der notwendigen Handhabung) – sind zu unterlassen und sind nicht erlaubt! Das „Küssen von Kindern“ durch mitarbeitende Personen ist so auch untersagt.
Die Verantwortung für das richtige Einhalten von Nähe und Distanz zu dem Kind liegt immer bei dem betroffenen Erzieher oder der betroffenen Erzieherin.
Die Kinder dürfen gegenüber den Erwachsenen, d.h. gegenüber den Erziehern und Erzieherinnen, gegenüber den Eltern sowie gegenüber der Vorlesepatin und Praktikanten, Grenzen der Nähe aufzeigen, die von den Erwachsenen respektiert werden sollen. Kinder sollen auch gegenüber anderen Kindern ihren Wunsch nach Nähe und nach Distanz verbal oder nonverbal zum Ausdruck bringen.
Natürlich gehören Doktorspiele und das Entdecken des Körpers zur normalen Entwicklung eines Kindes. Aber die Kinder brauchen eindeutige Regeln, um ihre eigenen Grenzen im Umgang mit Erwachsenen als auch ihre eigenen Grenzen im Umgang mit anderen Kindern wahrzunehmen. Die Kinder sollen umgekehrt aber auch lernen, die Grenzen zu achten, die andere Kinder ihnen gegenüber einfordern.
· Der richtige Umgang mit der Einzelbetreuung von einem Kind
Sobald ein Erzieher oder eine Erzieherin zur der Einschätzung gelangt, dass eine Einzelbetreuung für ein Kind vor der Sachlage her begründet ist, informiert er oder sie unverzüglich eine andere mitarbeitende Person über diesen Sachverhalt, bevor er oder sie mit der Einzelbetreuung des Kindes beginnt.
· Der richtige Umgang mit Sprache und Wortwahl
Die mitarbeitenden Personen der Kindertageseinrichtung treten nicht nur untereinander und mit den Kindern in Kontakt, sondern auch mit verschiedenen anderen Anspruchsgruppen der Kindertageseinrichtung – wie den Eltern, den Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Bistums Münster, der Stadt Selm, der Presse und der ganzen Öffentlichkeit.
Ein wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander bei der täglichen Arbeit in der Kindertageseinrichtung und auch mit allen Anspruchsgruppen ist uns sehr wichtig. Deshalb soll bei der Kommunikation jede abfällige, jede verletzende und jede sexualisierte Sprache und Wortwahl unbedingt vermieden werden.
Damit ist natürlich nicht gemeint, dass Sexualität in jeder Kommunikation ausgeblendet wird. Schließlich gehört dieses umfangreiche Thema auch zur frühkindlichen Entwicklung mit dazu.
Im Gespräch mit den Kindern werden daher von den Erziehern und Erzieherinnen die männlichen und weiblichen Geschlechtsteile anatomisch korrekt und einheitlich benannt. Damit soll den Kindern das entsprechende Vokabular vermittelt werden, um sich selber sachlich korrekt und ohne jedes falsche Schamgefühl gegenüber Erwachsenen und anderen Kindern richtig und angemessen ausdrücken zu können.
Deshalb haben wir uns in unserer Kindertageseinrichtung auf folgende Wörter verständigt: Wir gebrauchen für die männlichen Geschlechtsteile die Wörter ‚Penis‘ und ‚Hoden‘, für die weiblichen Geschlechtsteile die Wörter ‚Scheide‘, ‚Schamlippen‘ sowie für Jungen und für Mädchen das Wort ‚Brust‘ und das Wort ‚Popo‘ für das Gesäß der Kinder.
· Der Umgang mit angemessener Kleidung
Die Mitarbeitenden in der Kindertageseinrichtung kleiden sich für ihre Arbeit mit den Kindern angemessen. Der zentrale Abschnitt des Körpers, der anatomisch ‚Rumpf‘ genannt wird, bleibt stets mit Kleidung bedeckt.
Es ist nicht erlaubt, Schmuck oder Kleidung, die mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar sind, während der Arbeitszeit vor den Kindern zu tragen.
Die Erzieher und Erzieherinnen achten darauf, dass die Kinder in der Kindertagesstätte eine bequeme und bewegungsfreundliche Kleidung tragen. Zum Turnen, zum Schlafen, zum Baden oder zu besonderen Anlässen tragen die Kinder eine dementsprechende Kleidung.
· Der Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen
Es ist den Erzieherinnen und Erziehern durch die Leitung und dem Träger der Kindertageseinrichtung nicht erlaubt, persönliche Geschenke an Kinder und deren Familien zu machen. Die Erzieher und Erzieherinnen bewahren in diesem Fall stets eine professionelle Distanz.
5.5 DAS BESCHWERDEMANAGEMENT ALS TEIL UNSERES QUALITÄTSMANAGEMENTS
a) Der Umgang mit Beschwerden der Eltern und der Kinder
„Ein offenes Ohr zu haben, bedeutet Vertrauen aufzubauen und Hilfe zu bekommen.“
In der Zusammenarbeit der Erzieher und Erzieherinnen mit den Eltern ist der offene Umgang mit der Beschwerde von Seiten der Eltern selbstverständlich. Dabei geht es nicht nur um die Beseitigung von Fehlerquellen, wir erhalten gleichzeitig Einblick in Wünsche und Bedürfnisse der Eltern. Wir vermitteln ihnen, dass ihre Wünsche und Beschwerden ernst genommen werden und verpflichten uns zur umgehenden Bearbeitung.
Eine Beschwerde ist für die Eltern und andere Erwachsene in unserer Kindertageseinrichtung sowohl „persönlich“ als auch „anonym“ über den Beschwerde-Briefkasten in der Kindertageseinrichtung oder per E-Mail möglich. Persönlich kann eine Beschwerde gegenüber der Leitung, gegenüber einer mitarbeitenden Person, gegenüber dem Elternbeirat oder gegenüber einem Mitglied des Kirchenvorstandes geäußert werden.
In unserer Kindertageseinrichtung soll jedoch an erster Stelle den Kindern das Recht zukommen ihre Wünsche, Bitten und Anliegen, ihre Sorgen und Nöte und auch ihren Kummer und Ärger mit anderen Kindern oder Erwachsenen gegenüber den Erziehern und Erzieherinnen zu äußern.
b) Das Ziel der Stärkung des Kindes
Darum ist es uns wichtig, Kindern von klein auf zu vermitteln, dass sie sich mit all ihren Sorgen, Ängsten, Konflikten und auch Beschwerden an einen Erwachsenen – in unserer Einrichtung an eine Erzieherin oder Erzieher – wenden können. Dort erhalten sie Hilfe und Unterstützung. Wenn Kinder so früh wie möglich erleben, dass sie sich einem Erwachsenen anvertrauen können, desto eher haben sie später vielleicht auch den Mut gegebenenfalls offen und frei über Probleme wie Grenzverletzungen oder Missbrauch zu sprechen.
Damit ein derartiges Vertrauensverhältnis langsam aber stetig aufgebaut werden kann, werden die Kinder in unserer Kindertageseinrichtung durch thematische Gespräche und Spiele zur Selbststärkung sensibilisiert und motiviert.
Zu dieser Sensibilisierung gehört es auch, dass die Kinder lernen, zwischen „guten“ oder „schlechten“ Geheimnissen zu unterscheiden. Es lernt, dass ein Mensch sich über gute Geheimnisse freut. So darf dieser Mensch das Geheimnis für sich behalten. Es lernt auch, dass schlechte Geheimnisse dem Menschen dagegen Angst machen. Der Mensch bekommt ein komisches Gefühl und muss vielleicht sogar weinen. Schlechte Geheimnisse – so soll das Kind lernen – darf es einer Vertrauensperson sagen. Die Kinder werden auf diese Art und Weise ermutigt, auch ihre unangenehmen Gefühle zu benennen. Sie werden in der Überzeugung bestärkt, dass es sich nicht um ein unerlaubtes „Petzen“ handelt, wenn sie mit einem vertrauten Erwachsenen über ein schlechtes Geheimnisreden.
c) Der Verdachtsfall
Das institutionelle Schutzkonzept ist auch Bestandteil im Qualitätsmanagement unserer Kindertageseinrichtung.
Tritt aufgrund einer Beobachtung oder Beschwerde ein Verdachtsfall in der Kindertageseinrichtung auf wird ein Prozess ausgelöst gemäß „Kindesschutz § 8a SGB VIII“[2]. Für diesen Prozess gibt es ein exaktes Flussdiagramm, welches den ausgelösten Handlungsablauf beschreibt. So sind in dem Qualitätsmanagementordner folgende Unterlagen beigefügt, die in bestimmten Teilschritten benutzt werden (siehe auch Anhang):
· Beobachtungsbogen
· Falldokumentation vom Jugendamt
· Elterngespräche
· Protokollbogen nach §8a SGB VIII
· Gemeinsamer Beratung- und Hilfeplan
· Überprüfungen zur Zielvereinbarung im Verfahren der Hilfeplanung
In unserer Kindertageseinrichtung besitzt die Erzieherin, Melanie Willfroth, die Fachkraftfortbildung zur Kindesschutzfachkraft. Dies bedeutet, dass sie bei Verdachtsfällen, Übergriffen oder auch bei offenen Fragen als Ansprechpartnerin zur Seite steht. Die Kindesschutzfachkraft befindet sich auch zwei bis drei Mal im Jahr im Austausch mit dem Arbeitskreis „Netzwerk Frühe Hilfen“ der Stadt Selm.
Für diesen Ablauf in der Kindertageseinrichtung ist unsere Präventionsfachkraft Ramona Monski (Erzieherin) zuständig.
6. ANHANG
Am 1. August 2008 ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (= Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Kraft getreten und hat das Gesetz über Kindertageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen abgelöst.
[2] Siehe dazu ausführlich den Qualitätsmanagementordner der katholischen Tageseinrichtung St. Johannes Ev., Kernprozess 7.